Wirtschaft & Handel
Eine dreiste Betrugskampagne in Apotheken, die sich im Sommer 1996
zugetragen hat und durch die 200 Betriebe geschädigt wurden, endete jetzt
mit einer rechtskräftigen Verurteilung des Betrügers Egon Braun zu einer
Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Im Auftrag einiger Landesapothekerverbände war es einer Düsseldorfer
Anwaltskanzlei gelungen, die Namen zahlreicher Betroffener zu sammeln sowie die
Daten und Einzelheiten der Betrugsvorgänge zusammenzustellen. Davon hat sich das
Amtsgericht Bergheim überzeugen lassen.
Was war geschehen? Im Juni 1996 erhielten zahllose Apotheken den Anruf einer
unbekannten Kundin, die sich nach dem Reizstrommassagegerät Perfect Body
erkundigte. Das Gerät war über die Firma Braun aus Pulheim bei Köln nur gegen
Scheck oder Nachnahme zu beziehen. Darauf ließen sich Apotheken ein, doch die
angebliche Kundin holte das Gerät in keinem einzigen Fall ab. Als die Anrufserie
bekannt wurde, warnten die Landesapothekerverbände und der DAV vor weiteren
Anrufen. Etlichen Apothekern gelang es so, rechtzeitig übergebene Schecks sperren
zu lassen. 90 Apotheker wurden daraufhin von Anke Braun, der Inhaberin des
Unternehmens, auf Kaufpreiszahlung verklagt.
Geschädigten, die sich nicht sofort gegen den Betrug gewehrt haben, ist mit dem
Urteil leider nicht geholfen. Sie können die gezahlten Beträge nicht zurückverlangen,
weil das Ehepaar Braun inzwischen vermögenslos ist. Für alle Apotheken sollte die
Betrugsserie aber eine Lehre sein: Dubiose Warenbestellungen unbekannter
Apothekenkunden sind unbedingt mißtrauisch zu behandeln.
Beitrag von der PZ-Redaktion
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