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Bisher noch keine Klagen gegenPharmakonzerne

14.09.1998  00:00 Uhr

- Wirtschaft & Handel

Govi-Verlag

Bisher noch keine Klagen gegen Pharmakonzerne

Ihre Zahl ging in die Hunderttausende. Sie sorgten in der Zeit des Hitlerregimes und besonders in den Jahren des Zweiten Weltkrieges dafür, daß die Versorgung der Bevölkerung weitestgehend funktionierte und der militärische Nachschub rollte. Zwangsarbeiter aus besiegt geglaubten Ländern, aber auch aus rassistischen oder politischen Motiven Verfolgte, auch KZ-Häftlinge, wurden systematisch geknechtet, versklavt, zur Arbeit gezwungen.

In den vergangenen Monaten schon beschäftigte das Thema immer stärker die Öffentlichkeit. Seit einigen Tagen hat die Thematik durch die Sammelklage des New Yorker Staranwalts Ed Fagan gegen 20 deutsche Konzerne an Dynamik und Brisanz gewonnen. Gegen die Degussa reichte Fagan überdies eine Einzelklage ein. Hier wird das gesamte Firmenvermögen auf dem Klageweg als Entschädigung gefordert.

Zu den 20 Unternehmen, gegen die "in einem ersten Schritt", so ein Mitarbeiter der Kanzlei Fagan & Associates auf Anfrage der PZ, "Klage erhoben werden soll", gehören keine Nachfolgeunternehmen der früheren IG Farben und keine Betriebe aus der pharmazeutisch-chemischen Branche. Aus der Kanzlei verlautete allerdings, daß man derzeit weitere Klagen prüfe. Dies äußerte öffentlich auch der Münchner Anwalt Michael Witti, der zahlreiche Holocaust-Opfer und deren Erben und Angehörige vertritt und mit Fagan und dessen Kanzlei im World Trade Center eng zusammenarbeitet.

Thomas Reinert, Leiter der Information Ausland bei der Bayer AG in Leverkusen, machte der PZ deutlich, daß der Konzern als eines der Nachfolgeunternehmen der IG Farben Industrie AG, die sich auch heute noch in Liquidation befindet, juristisch zweifellos keine Rechtsnachfolgerin sei. Dies stehe außer Frage. Sehr wohl problematisch sei es, sich hier ausschließlich auf den Rechtsstandpunkt zurückzuziehen. Nach Angaben des Bayer-Sprechers sei es so, daß die IG Farben im Rahmen des Wollheim-Verfahrens im Jahr 1957 über 27 Millionen DM Entschädigungsleistungen zahlen mußte. Seinerzeitwurde zusätzlich der Passus verfaßt, daß es nach der Leistungserbringung keine weiteren Ansprüche mehr gebe. Reinert: "Es ist unglaublich schwierig, in irgendeiner Weise Schuld und Pflicht zu leisten oder zu definieren. Dieses traurige Ende ist eine nationale Angelegenheit."

BASF übersandte ihre Stellungnahme per Fax. Darin heißt es: "Die BASF Aktiengesellschaft ist 1952/53 als neues Unternehmen aus der Entflechtung der IG Farben Industrie AG in Liquidation hervorgegangen, die durch die alliierte Kontrollratsgesetzgebung angeordnet wurde. Nach deren klaren Reglungen, die auch heute noch Gültigkeit besitzen, können sich Ansprüche ehemaliger in den Werken der IG Farben beschäftigter Zwangsarbeiter nicht gegen die BASF Aktiengesellschaft, sondern nur gegen die IG Farben Industrie AG i.L. richten, die auch heute noch besteht. Diese Gesellschaft hat bereits 1957 in einem Vergleich mit der Conference on Jewish Material Claims 30 Millionen DM zur Entschädigung von Zwangsarbeitern bezahlt."

Insgesamt wird wohl die Zulassung und die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten der ersten Klagen abgewartet, bevor es zu weiteren Schritten möglicher Kläger und deren Anwälte kommen wird.

PZ-Artikel von Thomas Bellartz, Frankfurt am Main Top

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