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Steuerreform: Schritt in die richtige Richtung

10.02.1997  00:00 Uhr

- Wirtschaft & Handel

  Govi-Verlag

Steuerreform: Schritt in die richtige Richtung

  Die Vorschläge der Steuerreformkommission seien ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), Dr. Rolf Bialas, anläßlich der Jahrespressekonferenz seiner Organisation in Köln. Das gelte sowohl hinsichtlich der vorgesehenen Eingangsbesteuerung wie hinsichtlich des Spitzensteuersatzes. Bialas regte an, die Grenze von 90 000/180 000 DM, von der an der neue Spitzensteuersatz gelten solle, noch einmal zu überprüfen. Insbesondere der leistungsfähige Mittelstand müsse bei der Steuerreform entlastet werden.

Als richtiges Signal für den Standort Deutschland bezeichnete der ABV-Vorsitzende die vorgeschlagene Absenkung der Unternehmensbesteuerung, die dazu führen werde, ausländische Investoren wieder mehr für Deutschland zu interessieren. Dies scheine im Hinblick auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt mehr als geboten.

Allerdings müßten die Steuer- und Rentenreform miteinander verbunden werden. Denn wer das Rentenniveau in der Versicherung langfristig absenken wolle, könne dieses nicht auch noch höher besteuern. Generell sieht Bialas für eine Änderung der Rentenbesteuerung keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Berücksichtigt habe die Steuerreformkommission bei ihren Vorschlägen, daß die Selbständigen ihre Beiträge aus voll versteuerten Einkommen aufbringen müßten, registrierte Bialas befriedigt, denn die vorgesehene Besteuerung der privaten Lebensversicherung sei kontraproduktiv.

Ausdrücklich teilt die ABV die Forderung der Rentenkommission, die gesetzliche Rentenversicherung umfassend von versicherungsfremden Leistungen zu entlasten. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie etwa der Familienlastenausgleich, müßten auch von der Gesamtgesellschaft über die allgemeinen Steuermittel finanziert werden. Die Übernahme leistungsadäquater Beiträge während der Kindererziehung zur Rentenversicherung und zu anderen Alterssicherungssystemen begrüßte Bialas mit Nachdruck.

Die demographische Entwicklung betreffe auch die Versorgungswerke, betonte ihr Vorsitzender. Eine Rolle spiele dabei weniger das Verhältnis junger zu alten Menschen, als vielmehr die festzustellende erhöhte Lebenserwartung. Die hierfür erforderlichen Mittel müßten aus dem Zinsertrag des Deckungsvermögens genommen werden und stünden damit für die Dynamisierung der laufenden Renten nicht mehr zur Verfügung.

PZ-Artikel von der Redaktion
   

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