Bundesgerichtshof muss entscheiden |
03.02.2003 00:00 Uhr |
von Thomas Bellartz, Berlin
Das Bundeskartellamt hat der Sanacorp zunächst einen Strich durch die Rechnung gemacht: Gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2002 legte die Berliner Behörde nun doch Einspruch ein.
Nach Informationen der PZ war man sich innerhalb des Kartellamts nicht sicher, ob man die Angelegenheit überhaupt weiter verfolgen soll. Das OLG Düsseldorf hatte Mitte Dezember eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 18. September 2001 aufgehoben. Sanacorp will bekanntlich die Aktienmehrheit an der Andreae Noris Zahn AG (Anzag) übernehmen. Nun legt das Bundeskartellamt Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Die Sanacorp prüft jetzt die Möglichkeit, einen Antrag auf sofortige Vollziehung der OLG-Entscheidung zu stellen. Würde das Gericht dem Antrag folgen, könnte die Sanacorp die Option auf einen Mehrheitserwerb an der Anzag noch vor einer BGH-Entscheidung ausüben. Allerdings ist dies mit einigen Risiken verbunden. Falls nämlich der BGH nicht im Sinne der Sanacorp entscheidet, sondern dem Kartellamt folgt, müsste die Sanacorp den Erwerb mit all seinen Folgen rückabwickeln.
Am Sanacorp-Sitz in Planegg will man sich daher nach Eingang der Rechtsbeschwerde des Kartellamts eingehend mit dieser Frage beschäftigen. Juristen werden die Geschäftsführung um Vorstandschef Manfred Renner beraten, ob eine Optionsausübung Sinn macht oder nicht.
Als Folge dieser jüngsten Entwicklung hat die Sanacorp die für den 12.
und 13. Februar 2003 vorgesehenen Presse- und Analystenkonferenzen in
München auf Anfang April verschoben. Zu diesem Zeitpunkt könne man dann auch
den am 31. März druckreifen Jahresabschluss präsentieren sowie einen ersten
Ausblick auf das dann abgelaufene erste Quartal 2003 geben, hieß es am
Montag aus Planegg.
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