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Einführung des Euro in Deutschland

Datum 13.07.1998  00:00 Uhr

- Wirtschaft & Handel

Govi-Verlag

Einführung des Euro in Deutschland

Die Wirtschafts- und Währungsunion beginnt am 1. Januar 1999. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen ab dem 1. Januar 2002 erfolgt eine stufenweise Umstellung, von der auch der Apothekenbetrieb betroffen sein wird.

Bei der Euro-Einführung handelt es sich nicht um eine Währungsreform, sondern um eine Währungsumstellung. Die Wertrelationen bleiben also unverändert. Lediglich die Zahlen ändern sich. Gleichwohl wird sich die Umstellung in vielen Bereichen auswirken. Die Umrechnung von DM auf Euro erfolgt anhand festgelegter Umrechnungsfaktoren. Es droht daher kein Vermögensverlust, da Löhne, Gehälter, Renten, Mieten, Geldforderungen und Verbindlichkeiten, kurz alle in Geld ausdrückbaren materiellen Werte, zum selben Kurs umgerechnet werden. Bankkosten sollen dem Kunden durch die Umrechnung nicht entstehen.

Wechselkurse werden festgeschrieben

Mit Beginn der Währungsunion werden die Wechselkurse zwischen den Teilnehmerwährungen unwiderruflich festgeschrieben, das heißt, Verluste oder Gewinne durch Kursschwankungen sind nicht möglich.

Anders als im Barzahlungsverkehr gilt der Euro als Buchwert bereits ab 1999, will heißen, der bargeldlose Zahlungsverkehr in Euro wie Überweisungen ist auf freiwilliger Basis und nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Die Europäische Zentralbank, betreibt ab diesem Zeitpunkt eine einheitliche europäische Geldpolitik in Euro. Die neuen Banknoten und Münzen gelten dagegen erst ab dem Jahr 2002. Der Umtausch zwischen der nationalen Währung und dem Euro-Bargeld und somit der Zeitraum, in dem zwei gesetzliche Zahlungsmittel in Umlauf sind, soll nach der Euro-Verordnung II maximal sechs Monate in Anspruch nehmen. Der nationale Gesetzgeber ist jedoch ermächtigt, die Dauer der Übergangszeit im eigenen Land zu bestimmen. Eine abschließende Entscheidung hat die Bundesregierung noch nicht getroffen.

Da die parallele Geltung von DM und Euro jedoch mit erheblichen Kosten für Handel und Kreditinstitute verbunden wäre, ist eine "modifizierte Stichtagsregelung" beabsichtigt, daß heißt, die DM soll mit der Einführung des Euro ihre Wirkung als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren, wobei mehrere Übergangsregelungen eine schrittweise Auswechslung der Währung ermöglichen sollen. Hierzu zählt unter anderem die verlängerte Möglichkeit des Umtauschs bei den Banken, die Nutzung noch nicht umgestellter Automaten und eine Regelung, wie lange und in welcher Höhe der Einzelhandel nach dem 1. Januar 2002 noch verpflichtet sein soll, die DM bei Barzahlungen zu akzeptieren.

Umstellung im Vertragswesen

Die Einführung des Euro macht auch Umstellungen bei Unternehmen und im Einzelhandel erforderlich, so etwa im Vertragswesen. Zwar gilt der Grundsatz der Vertragskontinuität, öffentliche und privatrechtliche Verträge bleiben weiterhin gültig. Der Ersatz der DM-Beträge durch Euro-Beträge erfolgt automatisch. Ausdrückliche Berichtigungen in den Verträgen und im Grundbuch et cetera sind rechtlich nicht erforderlich. Langfristige Verträge sollten jedoch überprüft werden, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen. Dies gilt besonders für Verträge mit Geschäftspartnern aus Nichtmitgliedsländern.

Preistransparenz

Mit der Einführung des Euro als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel hat auch die Preisauszeichnung in Euro zu erfolgen. Aus Verbraucherschutzgründen wird eine gewisse Preistransparenz gefordert. Eine gemeinschaftsrechtliche Regelung zur Frage der doppelten Preisauszeichnung liegt nicht vor. Viele Unternehmen und Verbände wollen jedoch auf freiwilliger Basis bereits während der dreijährigen Übergangsphase informierende Gegenüberstellungen vornehmen, um die Preistransparenz zu sichern und die Kunden an die Umrechnung heranzuführen. Entsprechende Selbstverpflichtungserklärungen werden derzeit erarbeitet.

Zwar besteht die Gefahr der von vielen Kunden befürchteten versteckten Preiserhöhungen im Zuge der Preisumstellung, sie dürfte jedoch durch die Wettbewerbssituation als relativ gering einzuschätzen sein.

Die einheitliche Währung in den Mitgliedsländern hat eine höhere Preistransparenz und den Wegfall von Wechselrisiken zur Folge. Dies wird den europäischen Wettbewerb beleben, aber auch für den einzelnen Unternehmer und für den Endabnehmer neue Märkte öffnen.

Rechtzeitige Vorbereitung spart Kosten

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, daß die Einführung des Euro langfristig zu einer Vereinfachung des Zahlungsverkehrs im europäischen Raum und zu neuen Wettbewerbs- und Marktchancen führen wird. Während der Umstellung entsteht dem einzelnen zwar kein finanzieller Verlust durch die Umrechnung, der Unternehmer und Einzelhändler wird jedoch vorübergehend mit Kosten durch die Umstellung auf den Euro rechnen müssen. Zu erwähnen sind besonders EDV, Preislisten, Kataloge, Lohnbuchhaltung, Mahnwesen, Bilanzierung, Werbung et cetera. Die Kosten können jedoch bei rechtzeitiger Information und Vorbereitung reduziert werden.

PZ-Artikel von Werner Pöhlmann, Nürnberg
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