Wirtschaft & Handel
Die Wirtschafts- und Währungsunion beginnt am 1. Januar 1999. Von
diesem Zeitpunkt an bis zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen
ab dem 1. Januar 2002 erfolgt eine stufenweise Umstellung, von der auch
der Apothekenbetrieb betroffen sein wird.
Bei der Euro-Einführung handelt es sich nicht um eine Währungsreform, sondern um
eine Währungsumstellung. Die Wertrelationen bleiben also unverändert. Lediglich die
Zahlen ändern sich. Gleichwohl wird sich die Umstellung in vielen Bereichen
auswirken. Die Umrechnung von DM auf Euro erfolgt anhand festgelegter
Umrechnungsfaktoren. Es droht daher kein Vermögensverlust, da Löhne, Gehälter,
Renten, Mieten, Geldforderungen und Verbindlichkeiten, kurz alle in Geld
ausdrückbaren materiellen Werte, zum selben Kurs umgerechnet werden.
Bankkosten sollen dem Kunden durch die Umrechnung nicht entstehen.
Wechselkurse werden festgeschrieben
Mit Beginn der Währungsunion werden die Wechselkurse zwischen den
Teilnehmerwährungen unwiderruflich festgeschrieben, das heißt, Verluste oder
Gewinne durch Kursschwankungen sind nicht möglich.
Anders als im Barzahlungsverkehr gilt der Euro als Buchwert bereits ab 1999, will
heißen, der bargeldlose Zahlungsverkehr in Euro wie Überweisungen ist auf
freiwilliger Basis und nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Die Europäische
Zentralbank, betreibt ab diesem Zeitpunkt eine einheitliche europäische Geldpolitik
in Euro. Die neuen Banknoten und Münzen gelten dagegen erst ab dem Jahr 2002.
Der Umtausch zwischen der nationalen Währung und dem Euro-Bargeld und somit
der Zeitraum, in dem zwei gesetzliche Zahlungsmittel in Umlauf sind, soll nach der
Euro-Verordnung II maximal sechs Monate in Anspruch nehmen. Der nationale
Gesetzgeber ist jedoch ermächtigt, die Dauer der Übergangszeit im eigenen Land zu
bestimmen. Eine abschließende Entscheidung hat die Bundesregierung noch nicht
getroffen.
Da die parallele Geltung von DM und Euro jedoch mit erheblichen Kosten für
Handel und Kreditinstitute verbunden wäre, ist eine "modifizierte Stichtagsregelung"
beabsichtigt, daß heißt, die DM soll mit der Einführung des Euro ihre Wirkung als
gesetzliches Zahlungsmittel verlieren, wobei mehrere Übergangsregelungen eine
schrittweise Auswechslung der Währung ermöglichen sollen. Hierzu zählt unter
anderem die verlängerte Möglichkeit des Umtauschs bei den Banken, die Nutzung
noch nicht umgestellter Automaten und eine Regelung, wie lange und in welcher
Höhe der Einzelhandel nach dem 1. Januar 2002 noch verpflichtet sein soll, die DM
bei Barzahlungen zu akzeptieren.
Umstellung im Vertragswesen
Die Einführung des Euro macht auch Umstellungen bei Unternehmen und im
Einzelhandel erforderlich, so etwa im Vertragswesen. Zwar gilt der Grundsatz der
Vertragskontinuität, öffentliche und privatrechtliche Verträge bleiben weiterhin gültig.
Der Ersatz der DM-Beträge durch Euro-Beträge erfolgt automatisch. Ausdrückliche
Berichtigungen in den Verträgen und im Grundbuch et cetera sind rechtlich nicht
erforderlich. Langfristige Verträge sollten jedoch überprüft werden, um eventuellen
Streitigkeiten vorzubeugen. Dies gilt besonders für Verträge mit Geschäftspartnern
aus Nichtmitgliedsländern.
Preistransparenz
Mit der Einführung des Euro als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel hat auch die
Preisauszeichnung in Euro zu erfolgen. Aus Verbraucherschutzgründen wird eine
gewisse Preistransparenz gefordert. Eine gemeinschaftsrechtliche Regelung zur Frage
der doppelten Preisauszeichnung liegt nicht vor. Viele Unternehmen und Verbände
wollen jedoch auf freiwilliger Basis bereits während der dreijährigen
Übergangsphase informierende Gegenüberstellungen vornehmen, um die
Preistransparenz zu sichern und die Kunden an die Umrechnung heranzuführen.
Entsprechende Selbstverpflichtungserklärungen werden derzeit erarbeitet.
Zwar besteht die Gefahr der von vielen Kunden befürchteten versteckten
Preiserhöhungen im Zuge der Preisumstellung, sie dürfte jedoch durch die
Wettbewerbssituation als relativ gering einzuschätzen sein.
Die einheitliche Währung in den Mitgliedsländern hat eine höhere Preistransparenz
und den Wegfall von Wechselrisiken zur Folge. Dies wird den europäischen
Wettbewerb beleben, aber auch für den einzelnen Unternehmer und für den
Endabnehmer neue Märkte öffnen.
Rechtzeitige Vorbereitung spart Kosten
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, daß die Einführung des Euro langfristig zu
einer Vereinfachung des Zahlungsverkehrs im europäischen Raum und zu neuen
Wettbewerbs- und Marktchancen führen wird. Während der Umstellung entsteht
dem einzelnen zwar kein finanzieller Verlust durch die Umrechnung, der
Unternehmer und Einzelhändler wird jedoch vorübergehend mit Kosten durch die
Umstellung auf den Euro rechnen müssen. Zu erwähnen sind besonders EDV,
Preislisten, Kataloge, Lohnbuchhaltung, Mahnwesen, Bilanzierung, Werbung et
cetera. Die Kosten können jedoch bei rechtzeitiger Information und Vorbereitung
reduziert werden.
PZ-Artikel von Werner Pöhlmann, Nürnberg
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