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Clement sieht weiteren Reformbedarf

07.02.2005  00:00 Uhr
Jahreswirtschaftsbericht

Clement sieht weiteren Reformbedarf

von Ralf Denda, Berlin

Der Blick in den Jahreswirtschaftsbericht von Superminister Wolfgang Clement (SPD) lohnt sich. Schließlich geht es auch um die wirtschaftsrelevanten Auswirkungen des GMG und der Gesundheitspolitik insgesamt.

In seinem Jahreswirtschaftsbericht 2005 geht Clement auf das Jahresgutachten 2004/05 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie auf die wirtschaftlich relevanten Teile der aktuellen Gesundheitspolitik in Zusammenhang mit der Agenda 2010 ein. Insgesamt stellt der Bericht die bisherige Gesundheitsreform insofern als Erfolg dar, als dass durch die Reformmaßnahmen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wieder finanziellen Spielraum zurückgewonnen habe. Bereits bis November 2004 hätten mehr als 28 Millionen GKV-Versicherte von gesunkenen Beiträgen profitiert. Ohne das Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens (GMG) läge der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz heute nicht bei 14,2, sondern bereits bei rund 15 Prozent.

Einzelverträge kommen

Mit der Einführung der Praxisgebühr reduzierte sich die Zahl der Arztbesuche im ersten Halbjahr 2004 um fast 10 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten deutlich an. Dass die Eigenverantwortung durch diese Maßnahmen gesteigert werden konnten, will die Bundesregierung im Rahmen des Präventionsgesetzes weiter unterstützen.

Explizit wird im Jahreswirtschaftsbericht von neu eingeführten Wettbewerbselementen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel dem Versandhandel apothekenpflichtiger Arzneimittel gesprochen, ohne allerdings konkrete Zahlen zu nennen.

Auf die Diskussion zur GKV-Finanzreform und der Positionierung des Sachverständigenrates für eine Bürgerpauschale geht der Bericht aus dem BMWA lediglich mit der Bemerkung ein, dass noch erheblicher Diskussionsbedarf bestehe. Auch die Feststellung des Sachverständigenrats Feststellung, wonach Reformbedarf auf der GKV-Ausgabenseite bestehe, nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis und kündigt an, auf die im GMG beschlossenen Reformmaßnahmen aufbauende weitere Reformschritte einzuleiten. Dabei werden insbesondere Einzelverträge von Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ganz oben anstehen.

Sozialausgaben und privater Konsum

Clement weist ausdrücklich darauf hin, dass soziale Gerechtigkeit nicht mehr wie in den Jahren zuvor primär als Verteilungsgerechtigkeit angesehen werden kann. Insbesondere wegen der demographischen Entwicklung kann die soziale Markwirtschaft immer weniger gleichgesetzt werden mit einem steten Anstieg staatlicher Leistungen. Aktuell beträgt der Anteil der Sozialausgaben bereits 50 Prozent an den Gesamtausgaben.

Hervorgehoben wird, dass die Inflationsrate trotz der Tabaksteuererhöhung und weiterer administrativer Preiserhöhungen im Rahmen der Gesundheitsreform letztlich auf einem niedrigen Niveau von 1,4 Prozent verblieben ist. Ansonsten wäre sie allerdings unter 1 Prozent gesunken. Dieselben Faktoren werden übrigens auch, neben der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit, für den rückläufigen realen Privatkonsum mit einem negativen Wachstum von minus 0,3 Prozent angeführt. Hier konnte die zweite Stufe der Steuerreform kaum Zusatzkonsum generieren.

  • Der Jahreswirtschaftsbericht kann auf den Internetseiten des Ministeriums unter www.bmwa.bund.de eingesehen werden.

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