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Human Remains

Würde trifft Wissenschaft

Um Forschung, Ethik und kulturelle Sensibilität bei menschlichen Überresten unter einen Hut zu bringen, ist Feingefühl gefragt. Für Sammlungen in Museen und Universitäten ist diese Debatte sehr lebendig. Leitlinien sollen bei dem sensiblen Thema helfen. 
Jennifer Evans
02.12.2024  09:00 Uhr

Schädel, Knochen, Haare oder Organe – in vielen Museen und Universitätssammlungen lagern menschliche Überreste aus aller Welt. Doch wie geht man würdevoll mit diesen sogenannten Human Remains um? Und sollten solche, die einen außereuropäischen Ursprung haben, an ihre Herkunftsländer zurückgegeben werden? Erst im Oktober hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags ein Budget von 250.000 Euro für eine neue Anlaufstelle zur Rückgabe von Human Remains abgesegnet.

Das Thema ist sensibel. Daher hat der Deutsche Museumsbund, zu dessen Mitgliedern Ethnologen, Archäologen, Anthropologen, Medizinhistoriker, Kulturwissenschaftler, Juristen und Ethiker gehören, Leitlinien verfasst. Sie gelten jedoch nur für Sammlungen und Universitäten – und ausdrücklich nicht für Totengedenkstätten, biologische Gewebebanken oder medizinische Leichenschauen.

Das Problem der Human Remains ist komplex. Respekt gebührt allem voran den Verstorbenen und deren Nachfahren. Gleichzeitig haben die Überreste Bedeutung für die Forschung. In Europa gelten jene Gebeine, die älter als 100 Jahre sind, juristisch als Gegenstände beziehungsweise Sachen. Das bedeutet, sie dürfen vom Eigentümer sowohl gekauft als auch verkauft werden. In anderen Kulturen dagegen ist es schwieriger. Schon allein die Aufbewahrung außerhalb von Begräbnissen ist häufig mit Vorbehalten behaftet.

Pietät will gelernt sein

Oft treffen also unterschiedliche Interessen und Wertesysteme aufeinander. Die Thematik gewann zunächst in den Ländern mit indigenen Minderheiten Relevanz. Zum Beispiel in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Die Rückgabeforderungen indigener Völker haben zugenommen – vor allem aus ehemaligen Kolonialgebieten. Es geht um ihr kulturelles Erbe.

Grundsätzlich zählen dazu alle unbearbeiteten, bearbeiteten oder konservierten Erhaltungsformen menschlicher Körper sowie Teile davon. Darunter fallen insbesondere Knochen, Mumien, Moorleichen, Weichteile, Organe, Gewebeschnitte, Embryonen, Föten, Haut, Haare, Fingernägel und Fußnägel sowie Leichenbrand, aber auch (Ritual-)Gegenstände, in die menschliche Überreste eingearbeitet sind.

Die Empfehlungen behandeln etwa die Anforderungen an eine ethisch vertretbare Lagerung. Eine angemessene Präsentation in der Ausstellung, die zum einen pietätvoll ist und zum anderen klar den historischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Kontext aufzeigt. Darüber hinaus sollte der Zugang zu den Human Remains lediglich zu gerechtfertigten Zwecken sowie mit entsprechender kultureller Sensibilität erfolgen. Zudem gilt es, auch Museumsmitarbeitende im Umgang mit den Gebeinen zu schulen, sprich, sie auf den besonderen Status des Sammelguts hinzuweisen.

Forschende sollten außerdem die Zustimmung der jeweiligen Herkunftsgesellschaft einholen, auch wenn dies hierzulande nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch hinsichtlich der Dokumentation der einzelnen Schritte sowie in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit rät der Museumsbund dazu, gründlich zu arbeiten.

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