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Ergebnis der Medikationsberatung
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Wie schreibe ich es dem Arzt?

Wenn in der Apotheke eine Medikationsberatung durchgeführt wurde, ist bei vorliegendem Einverständnis des Patienten der Arzt über das Ergebnis zu informieren, damit alle aus der Medikationsberatung einen Nutzen ziehen. Wie kann man den Bericht an den Arzt knapp und präzise formulieren?
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 14.08.2023  18:00 Uhr

»Der Ergebnisbrief an den Arzt sollte maximal eine Seite umfassen – und das in lesbarer Schriftgröße«, meint Dr. Inga Leo-Gröning aus Bad Vilbel, die als ATHINA-Referentin tätig ist. Die ATHINA-Schulung ist ein Fortbildungsprogramm zur Medikationsberatung, in dem neben dem Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) auch fachliche Unterstützung angeboten wird. Die relevanten Ergebnisse der Medikationsberatung, die für den Arzt wichtig sind, sowie eine kurze Information über durchgeführte Schulungen, zum Beispiel zur Inhalationstechnik, sollten hier aufgeführt werden.

»Fassen Sie sich kurz und fokussieren Sie sich auf das Wesentliche«, rät auch Dr. Lisa Goltz vom Arzneimittelinformations-Zentrum des Uniklinikums Dresden. Zwar gibt es Vorlagen für den Bericht an den Arzt, doch vielen Apothekerinnen und Apothekern sei nicht klar, dass man diese individuell anpassen muss. »Streichen Sie alles Überflüssige raus, gegebenenfalls auch Floskeln wie ›Es besteht kein Handlungsbedarf‹«, lautet Goltz’ zweiter Tipp.

Die Ergebnisse eines automatischen Checks durch eine AMTS-Software sollte man keinesfalls einfach ausdrucken oder unbearbeitet und ungekürzt übernehmen. Eine gute Struktur des Briefes sei unabdingbar, damit die Inhalte schnell erfasst werden können. In einem einleitenden Satz sollte der Grund für die Medikationsberatung dargestellt werden. Darauf folgen die für den Arzt relevanten arzneimittelbezogenen Probleme (ABP) in der Form »Problem (Symptom) – mögliche Ursache – Lösungsvorschlag«.

Die Apothekerin ermutigt: »Auch das Schreiben von Briefen an den Arzt kann und muss man trainieren.« Spezielle Fortbildungen gibt es dazu zwar (noch) nicht, doch wird die Kommunikation mit dem Arzt seit Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen zunehmend thematisiert. In der vorgeschriebenen Fortbildung auf Basis des Curriculums der Bundesapothekerkammer »Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess« ist dafür jedoch wenig Zeit.

Diese drei Punkte gehören in den Bericht an den Arzt

Inhaltlich sollte man sich auf drei Dinge konzentrieren, sind sich die Expertinnen einig. Relevant sind

  1. Der Abgleich des Medikationsplans mit den tatsächlich vorhandenen Arzneimitteln und gegebenenfalls zusätzlich eingenommenen Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln aus der Selbstmedikation. Treten hier Interaktionen auf, können diese dem Arzt eventuell nicht bekannt sein.
  2. Aktuelle ABP, zum Beispiel vermeintliche Nebenwirkungen, die den Patienten stark belasten oder einen Therapieabbruch begünstigen könnten.
  3. Klinisch relevante Interaktionen oder Doppelverordnungen. Ist eine akute Gefährdung des Patienten erkennbar, empfiehlt sich direkt ein Anruf beim Hausarzt, um konkrete Maßnahmen zu vereinbaren.

Und auch der Ton macht die Musik: »Machen Sie konstruktive Vorschläge«, rät Dr. Claudia Kohlert-Schupp, ATHINA-Tutorin aus Oldenburg. Dabei sollte man weder belehrend noch unterwürfig klingen. »Lassen Sie den Bericht am besten über Nacht liegen und überarbeiten Sie ihn noch einmal am nächsten Tag«, meint Leo-Gröning. So fallen holprige oder missverständliche Formulierungen eher auf.

Apothekerinnen und Apotheker müssen sich mit ihrem pharmakologischen Wissen nicht verstecken. Wenn man seinen Vorschlag gut belegen könne, dürfe man ihn selbstbewusst vertreten, betont Kohlert-Schupp.

Wie wird der Bericht übermittelt?

Was den Kommunikationsweg angeht, sollte man auf die Vorlieben des Arztes eingehen, ob traditionell als Brief oder Fax – oder per verschlüsselter Mail oder den modernsten und sichersten Weg, nämlich KIM (Kommunikation im Medizinwesen). »Allerdings sollten Sie wissen, ob Ihr Arzt KIM liest, damit Ihr Bericht nicht unbemerkt liegen bleibt«, gibt Leo-Gröning zu bedenken. Falls keine Schweigepflichtentbindung vorliegt, kann man dem Patienten den Ausdruck des Ergebnisberichts mitgeben.

»Manchmal lehnen Ärzte auch die Zusammenarbeit ab, weil sie unsicher sind, inwieweit sie selbst die Schweigepflicht verletzen«, berichtet Kohlert-Schupp. Dem könne man vorbeugen, indem man direkt im Bericht vermerkt, dass eine Schweigepflichtentbindung vorliegt. Ohnehin lohnt es sich, wenn man mit Medikationsberatungen beginnt, sich persönlich und sein Vorhaben bei den umliegenden Ärzten oder Ärztezirkeln vorzustellen.

So oder so: »Erwarten Sie keine Rückmeldung und erst recht kein Lob vom Arzt«, sagt Leo-Gröning. Keine direkte Rückmeldung bedeute nicht, dass der Arzt den Bericht nicht gelesen hätte. Oft bleibe nur einfach keine Zeit für eine Antwort. »Für den Patienten die optimale Therapie zu erzielen, ist das Essenzielle. Das beste Lob ist, wenn die Praxis bei pharmazeutischen Aspekten wie der Handhabung des Arzneimittels oder Interaktionschecks den Patienten direkt an Sie verweist.«

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