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Kommentar

Wie schön wäre sinnvoller Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Chance ausgelassen, für die langfristigen Interessen der Bevölkerung einzustehen. Stattdessen haben die Karlsruher Richter mit ihrem Bonus-Urteil pro Binnenmarkt entschieden. Jetzt muss der Gesetzgeber reagieren, kommentiert PZ-Chefredakteur Alexander Müller.
Alexander Müller
17.07.2025  11:32 Uhr

Wie absurd der Dauerrechtsstreit um Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel mittlerweile ist, zeigen schon die Koordinaten des aktuellen Verfahrens. Es geht um Rx-Boni, die eine inzwischen nicht mehr existierende Versandapotheke ihren Kunden im Jahr 2012 gewährte. Der BGH hat heute dazu entschieden, dass die damals geltende Rechtslage es ausländischen Versendern nicht verbietet, solche Vergünstigungen zu gewähren. So weit der erhellende Sachstand.

Was betrüblich stimmt: Die Karlsruher Richter haben sich offenbar nicht von den Argumenten des Gesetzgebers überzeugen lassen, dass feste Preise keine Gängelung der Patientinnen und Patienten sind und auch kein Protektorat für Apotheken, sondern ein Garant für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.

Hoffentlich führt der BGH in seiner schriftlichen Urteilsbegründung näher aus, wie er zu dieser Einschätzung kommt. Denn der souveräne Gesetzgeber hat seine Regelung ja nicht zum Spaß verteidigt, sondern weil er sie für notwendig hält.

Die Holland-Versender haben sich schon vor dem BGH-Urteil nicht wirklich um die deutsche Preisbindung gekümmert und werden ihre Preisschlacht jetzt verschärfen. Der Weg des geringsten Widerstands. Der (Binnen-)Markt regelt das. Das Problem: Dem Markt ist die Versorgung egal.

Umso dringlicher ist es jetzt für die Apothekerschaft, zusammen mit den politisch Verantwortlichen eine gute Lösung zu finden, wie die Arzneimittelversorgung in Zukunft gesichert werden soll, im Akutfall und in der Fläche. Sei es über die Honorierung oder andere Maßnahmen für einen sinnvollen Wettbewerb.

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