Wie lange mit dem Autofahren warten? |
Im Blut der Testpersonen ließ sich zu dem Zeitpunkt eine THC-Konzentration nachweisen, die bereits unter dem künftigen Grenzwert von 3,5 ng/ml liegt. Doch: Die Fahrsicherheit war immer noch nicht vollständig gegeben. So schreibt der ADAC in einer Mitteilung: »Weder der eigenen Wahrnehmung nach noch nach Auswertung der Fahr- und Kognitivtests wäre eine fehlerfreie Teilnahme am Straßenverkehr möglich gewesen.«
Wichtig zu wissen in dem Zusammenhang: Auch wenn die THC-Konzentration unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, kann bei auffälligem Fahrverhalten in Kombination mit einem Nachweis des Rauschmittelkonsums eine Anzeige mit Strafverfahren und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) folgen. Dessen sollte man sich bewusst sein.
Generell gilt mit Blick auf den Grenzwert: Wer künftig mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird der Rausch am Steuer mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro sanktioniert.
Erst jetzt waren die Testpersonen in der Lage, sicher und legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Das zeigten die Blutuntersuchungen und die Einschätzungen der Experten. Um sicherzugehen, rät der ADAC darum dringend, nach dem Cannabis-Konsum mindestens 24 Stunden nicht zu fahren, weil die aufgenommene Dosis und die anhaltende Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht eindeutig nachvollziehbar seien.