Wie kamen die 50 Cent Engpasspauschale zustande? |
Cornelia Dölger |
08.06.2024 16:14 Uhr |
Der IFG-Antrag zur Lieferengpass-Pauschale muss laut FA innerhalb von vier Wochen vom BMG beantwortet werden. Gefragt wurde demnach nach der Berechnungsgrundlage, welche Erwägungen der konkreten Höhe zugrunde liegen und ob das Ministerium der Auffassung sei, dass der Zuschlagsbetrag dem Mehraufwand der Apotheken gerecht werde.
Mit ihrer Kritik an der Höhe der Pauschale stehen die Apotheken nicht allein; auch der Wormser Professor für Lieferkettenanalyse, David Francas, hält den Betrag für zu gering. Er schlug unlängst gegenüber der PZ vor, dass eine kostendeckende Kompensation des Aufwandes mindestens dem Aufwand (in Minuten) multipliziert mit dem Stundensatz der Mitarbeiter zuzüglich Lohnkosten entsprechen solle.
Das sei bei den 50 Cent aber nicht der Fall. »Selbst wenn man den (kalkulatorisch zu niedrigen) Mindestlohn von 12,42 Euro als Basis ansetzt, bedeuten 50 Cent, dass nur ein Aufwand von rund 2 Minuten vergütet wird.« Pro Engpassfall würden aber 15 bis 30 Minuten Zeitaufwand angesetzt.