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GKV-Bericht liegt vor

Wie geht es weiter mit der Importförderklausel?

In den Konflikt rund um die Importförderklausel ist Ruhe eingekehrt. 2019 trat eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die bestimmte Arzneimittel von der Klausel ausschließt. Doch die Diskussion könnte erneut an Fahrt aufnehmen, weil der GKV-Spitzenverband einen Bericht zu den Arzneimittel-Importen vorgelegt hat. Doch das Bundesgesundheitsministerium hält das Papier noch unter Verschluss.
Benjamin Rohrer
15.06.2022  14:30 Uhr

In den Jahren 2018 und 2019 tobte eine heftige Diskussion rund um die sogenannte Importförderklausel. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch die Krankenkassen forderten geschlossen eine Abschaffung der Import-Regelung, die für viel Bürokratie in den Apotheken sorgt. Zwischenzeitlich kursierte sogar ein vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) etablierter Gesetzentwurf, in dem die Regelung gestrichen werden sollte. Doch es gab parteiinterne Widerstände und so lief es auf einen Kompromiss hinaus: Im damaligen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde festgehalten, dass die Quote zwar für Biologika und parenteral zu verabreichende Zytostatika entfällt. Für alle anderen Arzneimittel ist nun jedoch eine gestaffelte Regelung vorgesehen. Kostet das Arzneimittel weniger als 100 Euro, muss der Import 15 Prozent günstiger sein. Bei einem Abgabepreis zwischen 100 und 300 Euro sind es 15 Euro und bei Medikamenten, die teurer sind als 300 Euro, ist eine Differenz von 5 Prozent gefordert.

Aber die Debatte könnte nun wiederbelebt werden. Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich hat mit einer kleinen Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium nämlich darauf hingewiesen, dass in der Angelegenheit noch ein wichtiger Bericht erwartet wird. Konkret wurde der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit dem GSAV beauftragt, die Auswirkungen der oben genannten Neuregelungen zu evaluieren und dem Bundestag zuzuleiten. Der CDU-Experte Hennrich wollte vom BMG, das mittlerweile von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geleitet wird wissen, wann dieser Bericht ans Parlament weitergeleitet wird.

Bericht des GKV-SV liegt dem BMG bereits seit Dezember vor

Das Ministerium antwortete: »Derzeit erarbeitet das BMG eine Bewertung des Berichtes. Nach erfolgter Abstimmung mit den Ressorts werden Bericht und Bewertung dem Deutschen Bundestag zugeleitet.« Auf Nachfrage der PZ bestätigte eine Ministeriumssprecherin, dass der Bericht schon seit dem 22. Dezember 2021 im Ministerium liegt. Zu den inhaltlichen Schlussfolgerungen wollte sich das BMG nicht äußern. Unklar ist auch weiterhin, wann das Ministerium das Papier an den Bundestag weiterleiten will.

Der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich ist nicht erfreut darüber, dass er weiterhin auf die Erkenntnisse aus dem Papier warten muss. Gegenüber der PZ sagte er: »Ich finde es sehr schade, dass bei der Importförderklausel gemauert wird und fordere das Ministerium auf, den Bericht über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen zu veröffentlichen. Die Ampel-Koalition predigt Transparenz und sitzt hier offenbar auf wichtigen Erkenntnissen. Es wäre wichtig zu wissen, wie sich der von der Großen Koalition damals gefundene Kompromiss in der Versorgungsrealität bewährt hat, wie sich der Markt verändert hat. Meine persönliche Einschätzung ist, dass sich der Konflikt mit den Regeländerungen beruhigt hat. Um die Sache aber ordentlich und abschließend bewerten zu können, brauchen wir den Bericht.«

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