Wie geht es weiter mit den unbearbeiteten AvP-Rezepten? |
Weitere gute Nachrichten gibt es in Sachen Krankenkassen-Abrechnung. Man arbeite an einer kurzfristigen Vereinbarung nach der die von AvP betroffenen Apotheken über ihre neuen Rechenzentren abweichend für den Abrechnungsmonat September 2020 eine Abschlagszahlung mit Valutastellung zum 6. Oktober erhalten. Dabei solle sich der Abschlag hilfsweise auf Basis des Abrechnungsmonats Juli 2020 berechnen, sofern für den Abrechnungsmonat August keine Rechnung durch AvP den Krankenkassen übermittelt wurde, teilte der Verband mit. Der DAV stehe gleichlautend mit den Ersatzkassen hierzu im Austausch.