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Der Insolvenzverwalter informiert
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Wie geht es weiter mit den unbearbeiteten AvP-Rezepten?

Ehemalige Kunden des Rechenzentrums AvP stecken nach wie vor in finanziellen Schwierigkeiten. Eine zentrale Frage für die Apotheker: Was passiert mit den bereits eingesendeten, aber noch unbearbeiteten Rezepten? Gegenüber dem Apothekerverband Nordrhein (AVNR) hat der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos dazu nun einige Antworten gegeben.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 29.09.2020  14:40 Uhr

Vereinbarung mit den Kassen steht bevor

Weitere gute Nachrichten gibt es in Sachen Krankenkassen-Abrechnung. Man arbeite an einer kurzfristigen Vereinbarung nach der die von AvP betroffenen Apotheken über ihre neuen Rechenzentren abweichend für den Abrechnungsmonat September 2020 eine Abschlagszahlung mit Valutastellung zum 6. Oktober erhalten. Dabei solle sich der Abschlag hilfsweise auf Basis des Abrechnungsmonats Juli 2020 berechnen, sofern für den Abrechnungsmonat August keine Rechnung durch AvP den Krankenkassen übermittelt wurde, teilte der Verband mit. Der DAV stehe gleichlautend mit den Ersatzkassen hierzu im Austausch.

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