Wie Bürokratieabbau und Digitalisierung gelingen können |
Pharma Deutschland stellt in einer Reihe von Beiträgen seine Ideen und Forderungen für eine erfolgreiche Digitalisierung und einen Bürokratieabbau in Deutschland vor. / © Getty Images/Matthias Kulka
Laut Pharma Deutschland gibt es im Bereich der Digitalisierung viele ungenutzte Potenziale. So könnten beispielsweise Effizienzreserven in Produktion und Logistik durch automatisierte Lager, eine präzisere Bedarfsplanung und digitale Chargenfreigaben genutzt werden. Unterschiedliche Anforderungen der jeweiligen Landesbehörden verhinderten jedoch eine vollständige Umsetzung.
Digitale Freigaben von Arzneimittelchargen seien EU-rechtlich zum Beispiel längst erlaubt – und in vielen EU-Staaten gängige Praxis. In Deutschland sei dieses Vorgehen noch immer kein bundeseinheitlicher Standard. »Das kostet Zeit, Geld – und Innovationskraft«, so der Verband. Die Digitalisierung könne nur dann Innovationstreiber sein, wenn »die Prozesse vereinfacht, die Versorgung verbessert und föderale Hürden abgebaut« würden.
Der Herstellerverband beklagt zum Beispiel die umständliche Meldung von verantwortlichen Personen der Pharmaunternehmen, zum Beispiel von Informations- oder Stufenplanbeauftragten. Diese müssten die Unternehmen »zum Teil immer noch per Post bei den zuständigen Überwachungsbehörden melden.« Es fehle an einem bundesweit harmonisierten, durchgängigen Verfahren. »Das bedeutet: hoher Aufwand für Unternehmen und Behörden, oft mit doppelter Dateneingabe, Medienbrüchen und Rückfragen«, so der Verband.
In einem weiteren Post setzt sich der Verband für die flächendeckende, rechtssichere Einführung der elektronischen Packungsbeilage (ePIL) ein, um Packungen innerhalb der EU flexibler zu steuern. Pharma Deutschland weist darauf hin, dass die elektronische Packungsbeilage bereits in anderen EU-Ländern genutzt werde, mitunter bereits seit mehreren Jahren.
Ausdrücklich begrüßt wird die Einführung des digitalen Postfachs im PharmNet.Bund-Portal. Es sei »eine neue Ära der Kommunikation zwischen Pharmaunternehmen und den Bundesoberbehörden.« Seit dem 5. August 2025 können auf diesem Wege Zulassungsbescheide rechtskonform übermittelt werden. Generell regt Pharma Deutschland den Ausbau der Nutzung des PharmNet.Bund-Portals an. So sollten zum Beispiel alle zuständigen Landesbehörden an das Portal angebunden werden, um Prozesse zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.