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Schärfere Kontrollen gefordert

WHO kennt Ursache für verunreinigte Hustensäfte noch nicht

Kinder weltweit sollen besser vor verunreinigten oder gefälschten Arzneimitteln geschützt werden, fordert die WHO. Anlass sind verunreinigte Hustensäfte in mindestens sieben Ländern, mit mehr als 300 Todesfällen.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 25.01.2023  11:40 Uhr

In den vergangenen vier Monaten sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mehr als 300 Kleinkinder in Gambia, Indonesien und Usbekistan nach der Einnahme verunreinigter Hustensäften gestorben. Ob es sich um gefälschte Medikamente oder bei der Produktion versehentlich kontaminierte Säfte handelt, sei bislang unklar, sagte eine WHO-Sprecherin am Dienstag in Genf. In den Säften wurden industrielle Lösungsmittel oder Frostschutzmittel (Ethylenglykol und Diethylenglykol) in Konzentrationen nachgewiesen, die für Kleinkinder tödlich sein können. Diese Substanzen gehören keinesfalls in Arzneimittel, betont die WHO.

Insgesamt hätten mindestens sieben Länder bestätigte und Verdachtsfälle kontaminierter frei verkäuflicher Hustensäfte gemeldet, darunter auch die Philippinen, Osttimor, Senegal und Kambodscha. In drei Fällen hat die WHO Produktwarnungen herausgegeben. In Gambia handelte es sich um Hustensäfte von Maiden Pharmaceuticals Limited aus Haryana in Indien, in Indonesien waren es Produkte des lokalen Herstellers PT Afi Farma und in Usbekistan Produkte der Firma Marion Biotech Pvt Limited aus Uttar Pradesh in Indien.

Die WHO rief Behörden in aller Welt am Montagabend zu Wachsamkeit und Kontrollen auf. «Wir sind auf Regierungen und Regulierungsbehörden angewiesen, die prüfen wie die giftigen Stoffe in die Lieferkette kamen und was getan werden muss, um dies zu unterbinden», sagte die WHO-Sprecherin am Dienstag. «Unfälle können passieren, aber sie sollten nicht passieren.»

Die WHO appellierte auch an Hersteller, Großhändler und Apotheken. Letztere sollten auf Anzeichen von Fälschungen und den Zustand der Arzneimittel achten, die sie abgeben. Sie dürfen nur solche Produkte abgeben, die von den Behörden zugelassen sind. Apotheken sollen darüber hinaus akkurate, komplette Nachweise zu Distribution und Verkauf archivieren und nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Handhabung von Medikamenten und die Beratung der Patienten einstellen.

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