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Digitalisierung

Wer definiert »Telepharmazie«?

Der Begriff »Telepharmazie« wird häufig benutzt, aber eine verbindliche Definition fehlt. Besondere Konjunktur hatte er im Rahmen des geplanten Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG), wobei er letztlich für »Apotheken light« stand. Mit »Versandhandel« sei er jedenfalls nicht gleichzusetzen, wie der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger zur PZ sagte.
Cornelia Dölger
21.05.2025  09:06 Uhr

Mit dem Ampel-Aus wurde die vielkritisierte »Apotheke light« beerdigt und sie wird auch unter der neuen Regierung nicht als politischer Wiedergänger auftauchen – das kündigte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger an. »Das wird auch in der neuen Koalition so nicht kommen«, so Pilsinger zur PZ. »Eine Apotheke ohne physische Anwesenheit eines approbierten Apothekers oder einer approbierten Apothekerin lehne ich mit meiner Fraktion nach wie vor ab.«

Unter der Überschrift »Telepharmazie« war die »Apotheke ohne Apotheker«, also die Vertretung durch PTA mit der Möglichkeit digitaler Zuschaltung von Approbierten, zentraler Inhalt des geplanten Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) – und einer der meistkritisierten. 

An dem Baustein dürfte es entscheidend gelegen haben, dass die Ampelkoalition aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) keine Kabinettsfassung schmieden konnte; zu groß waren die Vorbehalte innerhalb der Regierung – und innerhalb der Apothekerschaft ohnehin, die die Pläne des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) als nichts weniger als einen »Systembruch« wahrnahm. Der Entwurf dümpelte über Monate vor dem Kabinett, bis der Ampelbruch schließlich Fakten schuf: Alle Gesetze, die nicht mehr in der laufenden Legislatur beschlossen wurden, setzte das Diskontinuitätsprinzip auf Null.

Beratungsangebote zu Neben- und Wechselwirkungen

Gleichzeitig betonen Apotheken, dass sie sich entschieden für mehr Digitalisierung am HV-Tisch einsetzen. Es hakte bei den »Apotheken light« demnach nicht am geplanten digitalen Beratungskanal, sondern daran, dass der/die Approbierte bei der Beratung physisch nicht in der Apotheke anwesend sein musste. Umgekehrt macht es wohl mehr Sinn. Pilsinger schlug vor: »Ich denke hier etwa an digitale Beratungsangebote, bei denen sich Patienten online an Apotheker wenden können, um sich zum Beispiel über Neben- oder Wechselwirkungen zu informieren – wenn die Apothekerschaft ein solches Angebot denn bieten will.« 

Laut ApoRG meint »Telepharmazie« die Nutzung interaktiver Videoverbindungen in der Beratung durch Apotheken. Was die Apotheken unter dem Begriff verstehen, haben bereits vergangenes Jahr der Digitalausschuss der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) skizziert. Schon bevor der ApoRG-Entwurf Mitte Juni 2024 öffentlich wurde, war sich die Apothekerschaft einig, dass es nicht Telepharmazie ist, wenn kein approbierter Apotheker mehr physisch in einer Apotheke anwesend ist und nur noch digital zugeschaltet wird.

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