Der ApoVWG-Entwurf sowie der Entwurf »zur zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung« bilden das Gerüst der schwarz-roten Apothekenreform. Für beide Entwürfe ist am 6. November eine Verbändeanhörung vorgesehen, zu der das BMG bereits eingeladen hat. Am 7. November endet die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen. Etwa fünf Wochen später soll dem Vernehmen nach dann das Kabinett zumindest über das ApoVWG beraten. Der Termin ist vorläufig für den 17. Dezember anberaumt – was sich aber noch kurzfristig ändern kann.