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Schwangerschaftsabbrüche

Weniger Eingriffe im Jahr 2018

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist nach einem zwischenzeitlichen Anstieg wieder leicht gesunken, liegt aber weiter bei mehr als 100.000. Rund 101.000 Eingriffe wurden im vergangenen Jahr gemeldet, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Dies sei ein Rückgang um 0,2 Prozent.
dpa
27.02.2019  10:48 Uhr

In Deutschland hatten sich jahrelang immer weniger Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, 2017 war die Zahl dann erstmals wieder angestiegen. Im vergangenen Jahr war mit 72 Prozent der Großteil der Frauen zwischen 18 und 34 Jahre alt. 8 Prozent waren den Angaben zufolge älter als 39 Jahre, 3 Prozent noch nicht erwachsen. In den meisten Fällen (96 Prozent) ließen sich die Frauen innerhalb der ersten drei Monate von einer staatlich anerkannten Organisation beraten, um die Berechtigung für den Eingriff zu erhalten. In 4 Prozent lagen medizinische Gründe vor, oder es handelte sich um eine Schwangerschaft nach einem Sexualdelikt. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, rund 80 Prozent in gynäkologischen Praxen.

Die höchsten Zahlen wiesen für das Jahr 2017 die Stadtstaaten Berlin und Bremen auf mit 230 und 208 Schwangerschaftsabbrüchen auf 1000 Geburten. In Bayern und Baden-Württemberg waren es dagegen nur 88 beziehungsweise 96. Die Beratungsorganisation Pro Familia erklärt, manche Frauen aus ländlichen Gebieten etwa in Bayern oder Niedersachsen müssten weite Fahrten auf sich nehmen, um einen Arzt oder eine Klinik für den Eingriff zu finden. 7 Prozent der Frauen fuhren 2017 in ein anderes Bundesland.

Mehrere Ärzte wegen Abbrüchen verurteilt

In Deutschland sind Abtreibungen nach wie vor rechtswidrig, nur unter bestimmten Bedingungen bleibt der Eingriff straffrei. So etwa nach rechtzeitiger Beratung in einer staatlich anerkannten Konfliktberatungsstelle. Eine Abtreibung bleibt auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.

Der Paragraf 219a ist nach wie vor umstritten. Er stellte bisher den Hinweis, dass in einer Praxis Abbrüche durchgeführt werden, unter Strafe. Mehrere Ärzte wurden deshalb verurteilt, auch Kristina Hänel. Die Gießener Ärztin nimmt Schwangerschaftsabbrüche vor stellt dazu auf ihrer Homepage Informationen zur Verfügung. Ihr Rechtsstreit sei mit der Reform nicht beigelegt, sagt die Medizinerin – vor deren Praxis immer wieder Abtreibungsgegner demonstrieren, weshalb die Stadt Gießen über eine Bannmeile nachdenkt. Mit der Neuregelung dürfen künftig Ärzte und Kliniken im Internet angeben, dass sie Abtreibungen durchführen – mehr aber auch nicht. Dies reiche nicht aus, erklärt unter anderen auch Pro Familia. Der Paragraf müsse ersatzlos gestrichen werden, damit sich Frauen informieren könnten und um der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Ärzte entgegenzuwirken.

Mit seinem Vorhaben, in einer Studie die »Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen« untersuchen zu lassen, stieß das von Minister Jens Spahn (CDU) geführte Gesundheitsministerium auf empörte Reaktionen. Dies offenbare ein fragwürdiges Frauenbild, kritisierte die FDP-Opposition im Bundestag. Zudem gibt es solche Untersuchungen bereits. Die große Mehrheit der Frauen bewältige einen Abbruch ohne Langzeitfolgen, sagt Claudia Schumann, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG). Frauen solle die Fähigkeit zugebilligt werden, die beste Entscheidung selbst treffen zu können, fordert sie.

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