Weniger Blutzuckermessgeräte und Teststreifen aus der Apotheke |
Mehrmals täglich einen Blutstropfen für die Glucose-Messung zu nehmen ist für die meisten Insulin-pflichtigen Diabetiker schmerzhafte Routine. / Foto: Imago/MiS
Insulinpflichtige Menschen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes haben einen Anspruch auf Blutzuckermessgeräte und -teststreifen. Diese können sie über Apotheken, aber auch über andere Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, beziehen.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat für seine aktuelle Zahl des Monats ermittelt, wie viele Blutzuckermessgeräte und Blutzuckerteststreifen in den Jahren 2021 und 2022 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in öffentlichen Apotheken abgegeben wurden.
Im Jahr 2022 waren 155.000 Geräte (8 Prozent weniger als im Vorjahr) und 791 Millionen Teststreifen (11 Prozent weniger als im Vorjahr). Dagegen gab es einen Anstieg bei der Abgabe sogenannter CGM-Systeme, die mit einem Sensor in der Haut verankert sind und den Blutzucker im Unterhautfettgewebe kontinuierlich messen. Sie gehören seit 2016 zum Leistungskatalog der GKV. Die Kosten für diese teureren Systeme werden nach ärztlicher Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. In absoluten Zahlen gaben die Apotheken jedoch immer noch verhältnismäßig wenige dieser Geräte ab: rund 350 CGM-Systeme waren es 2021 und rund 640 im Folgejahr.
Zu den Ursachen für den Rückgang der Abgabe über die öffentlichen Apotheken äußert sich das DAPI nicht. Es weist aber daraufhin, dass Apotheker im Rahmen der pharmazeutischen Betreuung eine wichtige Rolle in der Unterstützung der Patienten für eine fehlerfreie Durchführung der Messung in der Langzeittherapie übernehmen.