Pharmazeutische Zeitung online
Telemedizin-Verordnungen 

Welche Fallstricke lauern? 

Viele Apothekerinnen und Apotheker haben Fragen bezüglich Verordnungen, die im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung erstellt wurden. Der Hessische Apothekerverband (HAV) informiert daher über die wichtigsten Vorgaben und juristischen Fallstricke. 
Lukas Brockfeld
04.02.2025  17:00 Uhr

Apothekerinnen und Apotheker bekommen regelmäßig Verordnungen, die von Telemedizin-Plattformen ausgestellt wurden, vorgelegt. Grundsätzlich gelten hierbei die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie bei anderen Verordnungen auch.

Doch die Geschäftsmodelle vieler Telemedizin-Plattformen werfen manchmal juristische Fragen auf, beispielsweise wenn der verordnende Arzt seinen Sitz im Ausland hat. Der Hessische Apothekerverband bekommt immer wieder entsprechende Nachfragen seiner Mitgliederinnen und Mitglieder. In der neuen Ausgabe des HAV-Mitgliedermagazins werden die häufigsten Fragen daher gesammelt beantwortet. 

Zunächst betont der HAV, dass Verordnungen aus dem EU-Ausland, dem EWR (EU, Island, Lichtenstein und Norwegen) und der Schweiz in aller Regel mit Verordnungen von deutschen Ärzten gleichgestellt sind. Voraussetzung dafür sei, dass die Verordnungen die in §2 Absatz 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgeschriebenen Angaben enthalten und dadurch ihre Authentizität und die Ausstellung durch eine dazu berechtigte Person nachweisen. 

Aus der AMVV ergebe sich ebenfalls, dass Verordnungen von Ärztinnen und Ärzten, die keinen Sitz in der EU, dem EWR oder der Schweiz haben, in Deutschland nicht gültig sind. 

Sonderfall Betäubungsmittel 

Eine Besonderheit ergibt sich laut HAV bei Verschreibungen von Betäubungsmitteln, da es hier keine Gleichstellung mit Verordnungen aus dem europäischen Ausland gibt. Bei Rezepten für medizinisches Cannabis sei zu beachten, dass dieses in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel gelte. Daher könnten ausländische Cannabis-Rezepte mit deutschen Verschreibungen rechtlich gleichgestellt sein.   

Ausländische Verordnungen, die in elektronischer Form vorgelegt werden, müssen laut dem HAV eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten. Wenn eine solche Signatur fehlt, sei das Rezept rechtlich ungültig. Die Apotheke könne diese Signatur beispielsweise überprüfen, indem sie einen PDF-Viewer nutzt, der eine eIDAS-Validierung unterstützt. 

Der HAV betont außerdem, dass eine in Papierform vorgelegte Verordnung aus einer telemedizinischen Behandlung im Original in der Apotheke vorgelegt werden muss. Das gelte auch für alle anderen Verordnungen. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa