Weiterer Hersteller klagt in Karlsruhe |
Der Arzneimittelhersteller Abbvie Deutschland sieht durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz seine Rechte verletzt. / Foto: Getty Images/Iuliia Bondar
Erst am 24. Mai 2023 hatte der Arzneikonzern Roche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingelegt. Die Eingabe richtete sich unter anderem gegen die Erhöhung der Herstellerrabatte. Nun hat Abbvie Deutschland nachgezogen, wie das Unternehmen am gestrigen Mittwoch mitteilte.
Abbvie Deutschland begründete seine Beschwerde in Karlsruhe damit, dass »die Regelungen des neuen Gesetzes aus dem November 2022 innovative Medikamente geringer incentivieren«. Dadurch würden medizinische Innovationen für die Zukunft systematisch abgewertet. Dies geschehe, um die Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) kurzfristig zu schließen, führte das Unternehmen in seiner Verfassungsbeschwerde aus. Der Pharmakonzern kritisierte, dass die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes nicht nur »innovations- und standortfeindlich« seien, sondern sieht darin auch seine in der Verfassung garantierten Rechte verletzt.
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) äußerte Verständnis für die Verfassungsbeschwerde des Konzerns, der nach eigenen Angaben mehr als 3000 Mitarbeiter hat. »Der juristische Gegenwind für das Gesetz von 2022 überrascht mich nicht«, sagte vfa-Präsident Han Steutel. Es sei niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch 10 Prozent weniger kosten solle. Und das sei nicht der einzige systemwidrige Eingriff in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung. »Berlin hat mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe kann sie beheben«, sagte Steutel.
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte das im November 2022 in Kraft getretene Gesetz auf den Weg gebracht, um ein Milliardenloch bei den Kassen zu stopfen. Unter anderem wurden die Herstellerrabatte, die Unternehmen der GKV gewähren müssen, für dieses Jahr erhöht. Für die Apotheken hat das Gesetz unter anderem zur Folge, dass sie in diesem und im nächsten Jahr einen höheren Kassenabschlag von 2 Euro zahlen müssen.