Weg frei für Sondervermögen und Investitionspaket |
Ev Tebroke |
21.03.2025 13:18 Uhr |
Die Länderkammer (Archivbild) hat heute mit ihrem Votum den Weg frei gemacht für eine Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse. / © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Es war die letzte Hürde für den dringende benötigten wirtschaftlichen Boost der deutschen Infrastruktur. Heute hat auch der Bundesrat der notwendigen Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse zugestimmt. Dadurch werden künftig Ausgaben für Verteidigung und Militär ungedeckelt möglich. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen sowie das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045.
Der Bundestag hatte in seiner letzten Sitzung der Legislaturperiode am 18. März den Weg frei gemacht für das Milliardenpaket. Damit das Gesetz zur Lockerung der Schuldenbremse in Kraft treten kann, war die Zustimmung von mindestens 46 der insgesamt 69 Länderstimmen (2/3 Mehrheit) im Bundesrat erforderlich. Zuletzt war nicht klar, ob das gelingen würde. Unstimmigkeiten gab es unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, wo die SPD ihre Koalitionspartnerin die Linkspartei für das Vorhaben überzeugen musste, die die höheren Verteidigungsausgaben ablehnt. Auch in Bayern war nicht klar, ob die Freien Wähler ihre für Bayerns Zustimmung notwendigen Stimmen geben würden. Doch es hat geklappt: Mit 53 Ja-Stimmen votierte die Länderkammer heute für die Grundgesetzänderung. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen enthielten sich. Nein-Stimmen gab es keine.
Nun wird es darum gehen, die Gelder bestmöglich zu investieren und die notwendigen Strukturreformen anzuschieben. Begehrlichkeiten gibt es viele. Nicht zuletzt das marode Gesundheitssystem mit seinen Milliarden Defiziten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss dringend reformiert werden. Zuletzt hatten erneut auch Vertreter von Kassen, Gewerkschaft und Handwerk an die Politik appelliert, für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem einzusetzen. Experten befürchten jedoch auch, dass der Geldsegen die Reformbereitschaft dämpfen könnte. Ein »weiter so« dürfe es nicht geben, hieß es.
In der ambulanten Gesundheitsversorgung pochen Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheken seit Jahren auf eine wirtschaftliche Stärkung. Zuletzt konnten sich die Hausärzte über eine Endbudgetierung freuen. Damit sind ihre Leistungsausgaben für die Patientenbehandlung nicht mehr gedeckelt. Die Apotheken warten derweil seit Jahren auf eine wirtschaftliche Anpassung ihrer Vergütung. Sie fordern von der kommenden Regierung ein Soforthilfepaket, um das zuletzt drastisch zunehmende Apothekensterben zu stoppen. Allein im Jahr 2024 schlossen hierzulande 500 Offizinen ihre Tore. Zudem pocht die Apothekerschaft auf eine regelhafte Dynamisierung ihrer Vergütung. Das sogenannte Fixum wurde letztmals 2013 um 25 Cent auf 8,35 Euro pro Packung erhöht. Seither blieb eine Anpassung an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung aus (Inflation, Steigerung von Lohn- und Energiekosten).
Die Parteien der kommenden Regierung hatten sich im Vorfeld der Wahl allesamt für eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ausgesprochen. Vor allem die CDU hatte sich auch für Soforthilfen stark gemacht. ABDA-Präsident Thomas Preis sieht die Partei nun in der Pflicht, ihr Versprechen einzuhalten. Grundsätzlich fordert die ABDA die Parteien auf, das Sondervermögen auch für die Apotheken-Stärkung zu nutzen.
Aktuell laufen die Koalitionsgespräche der einzelnen Arbeitsgruppen von Union und SPD. Am 23. März müssen sie ihre Vorschläge für die künftigen Regierungsziele abliefern.