Wechsel an der Spitze der BAK |
Alexander Müller |
01.11.2024 11:00 Uhr |
Gewählt wird am 27. November bei der BAK-Mitgliederversammlung (MV). Die 17 Kammern der Länder haben nach dem BAK-Schlüssel eine Anzahl an Stimmen, die dem Verhältnis der Mitglieder der Kammern entspricht. Die Mitgliedschaft in einer Apothekerkammer ist für approbierte Apothekerinnen und Apotheker verpflichtend.
Die BAK-MV wählt den Präsidenten oder die Präsidentin sowie seine oder ihre Vize direkt, anschließend die drei Beisitzer. Da im diesjährigen Wahlaufsatz fünf Kandidaten stehen, geht es in diesem Fall nur um die Verteilung der Posten.
Die BAK ist zuständig für Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, für das Berufsrecht und für Fragen der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Qualität. Zu ihren Aufgaben zählt sie den Informations- und Meinungsaustausch unter den Apothekerkammern sowie die Entwicklung einheitlicher Grundsätze für den Aufgaben- und Arbeitsbereich der Apothekerkammern.