Was wurde eigentlich aus..? |
Alexander Müller |
20.09.2024 14:00 Uhr |
Im Block Digitalisierung hatte der Apothekertag 2023 vor einer »Goldgräberstimmung« im Markt gewarnt, insbesondere bei der Einführung des E-Rezepts und Plattformen mit Pseudo-Arztkontakt. Die ABDA verweist im Bericht auf den Alleingang des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in der Gematik: Das Card-Link-Verfahren wurde gegen die Stimmen aller anderen Gesellschafter durchgeboxt.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, Versicherte auf Grundlage von Abrechnungsinformationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu beraten. Der DAT hatte sich klar dagegen ausgesprochen und auf das Projekt ARMIN verwiesen. Doch der Gesetzgeber hat sich bekanntlich nicht abbringen lassen.
Kurz vor dem DAT 2023 hatte Lauterbach die ersten Eckpunkte für seine geplante Apothekenreform vorgelegt – ohne die seit langem von den Apotheken geforderte Honorarerhöhung. Die ABDA hält weiterhin an ihrer Forderung nach einer Erhöhung des Fixums fest, während Lauterbach inzwischen eine Umschichtung beim Honorar vorsieht. Doch aktuell wird sein Apotheken-Reformgesetz (Apo-RG) in der Ampelkoalition blockiert, der Entwurf wird sicher wieder Thema beim diesjährigen Apothekertag sein. Dazu zählen Themen wie die Dynamisierung, eine Sicherstellungspauschale und die Wiederfreigabe von Skonti.
Im Kampf gegen Nullretaxationen konnte die ABDA mit dem ALBVVG erste Erfolge verbuchen, das Thema soll aber laut Bericht weiter im Blickfeld bleiben. Beim Entlassmanagement wurde mit den Ersatzkassen eine Regelung gefunden, die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind dagegen gescheitert, die Schiedsstelle wurde angerufen.
Beim potenziellen Retax-Grund »fehlende Berufsbezeichnung« bei E-Rezepten konnte der DAV eine Friedenspflicht mit den Kassen aushandeln. Intensiven Gesprächen mit dem GKV-SV und auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu technischen Lösungen laufen weiterhin. Das BMG ist teilweise eingebunden.
Keine Änderungsbedarf sieht das Ressort von Karl Lauterbach bei den Grenzen für OTC-Werbung. Die ABDA forderte eine Angleichung des Heilmittelwerbegesetzes an europäisches Recht.
Erhalten bleibt das Thema Impfen in Apotheken. Über eine Verstetigung der Infrastruktur sowie weitere mögliche Impfangebote soll bei der ABDA-Mitgliederversammlung im Dezember gesprochen werden. Auch der Gesetzgeber könnte den Spielraum hier noch erweitern. Dasselbe gilt für Testung mit In-vitro-Diagnostika. Der Entwurf zum ApoRG sieht entsprechende Anpassungen vor. Aber das Gesetz hängt noch in der Warteschleife und wird auch bis zum DAT 2024 vermutlich nicht durchs Kabinett kommen.