Was wurde eigentlich aus..? |
Alexander Müller |
20.09.2024 14:00 Uhr |
Im »Fortschreibungsbericht« der ABDA steht, was aus den Anträgen beim Apothekertag 2023 in der Folge geworden ist. / Foto: PZ/Alois Müller
Die Apotheken hatten sich beim DAT 2023 in Düsseldorf unter anderem mehr Freiheiten bei den Austauschregeln zur Bewältigung der Lieferengpässe gewünscht. Laut ABDA konnten hier »Teilerfolge« insbesondere mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) erzielt werden. Damit wurde nämlich § 129 Sozialgesetzbuch V (SGB V) bezogen auf Kinderarzneimittel um die Option des Austauschs der Darreichungsform sowie der Herstellung und Abgabe einer Rezeptur anstatt des verordneten Fertigarzneimittels erweitert.
Im Bestreben, eine aut-simile-Regelung für alle akut benötigten Arzneimittel zuzulassen, um Patienten in Notsituationen mit einem pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittel ohne Rücksprache mit dem Arzt zu versorgen, gab es noch keinen Durchbruch. Die »erweiterten Austauschregelung« würden zwar kontinuierlich bei politischen Entscheidungsträgern vorgebracht – bisher aber noch »ohne positive Resonanz«.
Was den »Plan zur Risikovorsorge für versorgungskritische Arzneimittel« betrifft, kann zumindest auf die »High-Level-AG« verwiesen werden, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Beobachtung der Versorgungslage eingerichtet hat.
Der Apothekertag hatte den Gesetzgeber auch dazu aufgefordert, die Produktion von lebenswichtigen Wirkstoffen und Arzneimitteln zurück in die EU zu holen. Die ABDA verweist zwar auf das Lieferengpassgesetz (ALBVVG), zeigt sich von den Ergebnissen aber ernüchtert: Bei den neuen Rabattvertragsausschreibungen aus der Antibiotikagruppe erhielten viele der sogenannten »EU-Lose« keinen Zuschlag.
Mit einem klaren Votum hatte sich der Apothekertag 2023 gegen ein Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst ausgesprochen. In der Zwischenzeit hat Minister Lauterbach sein Notfall-Gesetz durchs Kabinett gebracht, das jetzt im Bundestag beraten wird. Und hier ist für den Fall, dass kein Versorgungsvertrag mit einer Apotheke zustande kommt, tatsächlich ein Dispensierrecht von Ärzten in Notdienstpraxen vorgesehen. Die ABDA wird sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren weiter dagegen positionieren.
Verschiedene andere Themen hat die ABDA mit in die Gespräche auf EU-Ebene genommen: eine Verpflichtung zur bedarfsgerechten Belieferung seitens der Hersteller oder die drohende Entlassung antimikrobieller Wirkstoffe und einzelner Schmerzmittel aus der Verschreibungspflicht zählen dazu.