| Daniela Hüttemann |
| 01.01.2026 08:00 Uhr |
Regelmäßige Beratung mit Messungen bestimmter Werte sollen in Zukunft helfen, Risikofaktoren für chronische Erkrankungen wie Diabetes frühzeitig zu erkennen. / © Getty Images/Tom Werner
PZ: Was sieht der aktuelle Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) in Bezug auf neue Dienstleistungen in der Apotheke vor?
Griese-Mammen: Es werden fünf neue Punkte explizit und zusätzlich zu den etablierten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) genannt. Neu ist, dass Ärzte alle pDL auch verordnen können. Darüber hinaus sollen die Impfmöglichkeiten auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene ausgeweitet werden. Zusätzlich werden unsere Kompetenzen bei der Abgabe erweitert.
PZ: Was ist mit zusätzlichen Kompetenzen bei der Abgabe gemeint?
Dr. Nina Griese-Mammen / © PZ/Daniela Hüttemann
Griese-Mammen: In bestimmten Fällen sollen Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept und ohne Rücksprache abgeben dürfen. Zum einen geht es um die Anschlussversorgung mit der kleinsten in der Apotheke verfügbaren Packungsgröße, wenn der Patient dieses Arzneimittel bereits mindestens drei Quartale lang verordnet bekam. So können Apotheker schnell und unbürokratisch helfen.
Der zweite Punkt ist die Versorgung bei akuten, in der Regel unproblematischen Erkrankungen, die ein Rx-Arzneimittel erfordern. Diesen Ansatz kennen wir aus anderen Ländern unter dem Begriff »Pharmacy first«, wo Apotheker Rx-Arzneimittel für akute Erkrankungen wie Konjunktivitis abgeben dürfen. Im Gesetzentwurf sind noch keine konkreten Erkrankungen genannt, es sollen allerdings Antibiotika zur systemischen Anwendung ausgeschlossen sein. Hierzu würde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter Beteiligung der Arzneimittelkommissionen der Apotheker und der Ärzte Empfehlungen erarbeiten, bei welchen Erkrankungen man wie vorzugehen hat. Das kann man sich ähnlich vorstellen wie bei der Freigabe der Notfallkontrazeptiva. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird ermächtigt, dann die entsprechenden Vorgaben festzulegen.
PZ: Was verbirgt sich hinter den beiden pDL Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer beziehungsweise neu verordneter Dauermedikation?
Griese-Mammen: Für das Medikationsmanagement bei Neuverordnung gibt es mit dem „New Medicine Service“ eine Blaupause aus anderen Ländern wie Norwegen und Großbritannien. Es geht um eine Begleitung des Patienten, um ihm über die ersten Hürden mit dem neuen Arzneimittel zu helfen. Klares Ziel ist eine Verbesserung der Adhärenz.
Die zweite Dienstleistung wäre eine kontinuierliche Begleitung bei komplexer Medikation – das entspricht unserem ARMIN-Projekt, was uns besonders freut. Bei beiden Leistungen ist bisher vorgesehen, dass der Arzt diese pDL verordnen muss. Wichtig ist für uns, dass Apothekerinnen und Apotheker dies auch ohne Verordnung anbieten dürfen, da sie einen umfassenden Überblick über die Arzneimitteltherapie haben und den Arzt über die Ergebnisse informieren können.
PZ: Neu gelistet ist eine Beratung zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas. Welche Messungen gehören dazu?
Griese-Mammen: Aus unserer Sicht auf jeden Fall jährlich die Blutdruckmessung und die Bestimmung des BMI und Taillenumfangs. Die neue Dienstleistung setzt früher an als die etablierte pDL zur Risikoerfassung hoher Blutdruck und ist echte Prävention. Grundsätzlich gehören für uns auch der Blutzucker oder der HbA1c und das Lipidprofil dazu. Die Bundesapothekerkammer (BAK) soll auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Standards Festlegungen zu geeigneten Risikobewertungsmodellen wie dem Findrisk oder dem SCORE 2-Risikorechner und zu Beratungsinhalten formulieren. Der Umfang der Messungen soll risikoadaptiert erfolgen.
PZ: Was kommt noch im Bereich Prävention hinzu?
Griese-Mammen: Neben den Impfungen noch die »Beratung in Form einer Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen«. Gemeint ist ein 10- bis 15-minütiges Gespräch, um den Patienten für seine Risiken zu sensibilisieren und ihn zum Aufhören zu motivieren. Man kann ihm auch die Möglichkeiten des Nikotin-Ersatzes vorstellen.
PZ: Dann ist noch die »Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Injektionstechnik« genannt. Kann man sich das ähnlich vorstellen wie bei den Inhalativa?
Griese-Mammen: Ja, hier sehen wir einen ebenso hohen Bedarf, weil so viele Anwendungsfehler möglich sind. Aus unserer Sicht hat damit jeder Patient, der sich selbst etwas injizieren muss, regelmäßig Anspruch auf diese pDL. Studien belegen, dass gezielte Schulungen in Apotheken die Anwendungsqualität deutlich verbessern und Fehlerraten signifikant reduzieren können.
PZ: Wie schnell könnten die neuen Dienstleistungen umgesetzt werden – und was ist mit der Bezahlung?
Griese-Mammen: Tritt das Gesetz so in Kraft, muss die BAK innerhalb von zwei Monaten entsprechende Arbeitsanweisungen (SOP) erstellen. Das ist ebenfalls neu im Vergleich zu den ersten pDL 2022. Nun wird gesetzlich verankert, dass die BAK die Leistungsbeschreibung macht. Die Krankenkassen sollen mit dem Deutschen Apothekerverband unter anderem die Honorierung und die Anspruchsberechtigung der Patienten festlegen. Die Honorierung erfolgt bei den explizit als pDL aufgeführten Leistungen über den bisherigen pDL-Topf.
PZ: Braucht es spezielle Qualifikationen?
Griese-Mammen: Wir werden natürlich für alle neuen Dienstleistungen umfassendes Material anbieten und Fortbildungskonzepte erarbeiten. Für Leistungen im Bereich Pharmacy first soll das BfArM unter Beteiligung der Arzneimittelkommissionen Empfehlungen zu Schulungen für Apotheker erarbeiten. Und wer impfen möchte, braucht natürlich auch die entsprechende Fortbildung.
PZ: Wie beurteilen Sie die Auswahl neu hinzukommender Leistungen?
Griese-Mammen: Es sind alles sinnvolle, evidenzbasierte Leistungen, wie das Medikationsmanagement nach ARMIN. Das pDL-Spektrum wird auf jeden Fall ausgeweitet und wir können zu einer besseren Versorgung der Patienten beitragen. Dabei lassen sich viele Dienstleistungen auch sinnvoll miteinander verknüpfen, zum Beispiel die Beratung zu Herz-Kreislauf-Risiken mit der Kurzintervention für Raucher oder eine Medikationsanalyse mit dem Schließen von Impflücken.