Was müssen Apotheker und Angestellte beachten? |
Lukas Brockfeld |
06.01.2025 17:00 Uhr |
Der Winter kann den Apothekenteams das Leben schwer machen. / © IMAGO/MiS
Die Apothekengewerkschaft mahnt, dass Angestellte im Fall einer witterungsbedingten Verspätung unbedingt die Apotheken- oder die Filialleitung informieren sollten. Die Mitarbeitenden trügen für eine Verspätung selbst Verantwortung. Das Arbeitsrecht spräche vom sogenannten Wegerisiko. Demnach seien die Beschäftigten selbst dafür verantwortlich, pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn es beispielsweise aufgrund eines Staus zu einer Verspätung kommt, liege das Risiko also bei den Angestellten und nicht bei der Apothekenleitung.
Die Vorgesetzten seien daher auch dazu befugt, bei Verspätungen Überstunden heranziehen, nacharbeiten zu lassen oder im Extremfall das Gehalt kürzen. Die Adexa weist aber auch darauf hin, dass eine einmalige, wetterbedingte Verspätung kein Grund für eine Abmahnung ist. Das gelte insbesondere, wenn die oder der Mitarbeitende die Apothekenleitung unverzüglich informiert hat.
Im Winter ist das Unfallrisiko besonders hoch. Die Apothekengewerkschaft erklärt, dass Wegeunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Ein Unfall müsse sich auf direktem Weg zwischen dem Zuhause und der Arbeitsstätte ereignen, damit er als Wegeunfall gilt. Umwege, etwa zur Schule oder zum Haus eines Kollegen, seien ebenfalls versichert. Ein Unfall, der sich auf Dienstfahrten oder auf dem Weg zwischen verschiedenen Betriebsstätten eines Filialverbunds ereignet, falle ebenfalls in diese Kategorie.
Doch was gilt, wenn die Apotheke aufgrund extremer Wetterbedingungen oder eines Stromausfalls gar nicht öffnen kann? Nach Einschätzung der Adexa handelt es sich um ein Betriebsrisiko, das die Arbeitgebenden tragen. Die Angestellten könnten in einer solchen Situation ihre Arbeitskraft weiter anbieten. Die Mitarbeitenden behielten auch dann ihr Anrecht auf ihr normales Gehalt, wenn es ihnen nicht möglich ist zu arbeiten, da sie nicht für den Ausfall verantwortlich seien.