Pharmazeutische Zeitung online
Bevorratungspflicht

Was gehört ins Notfallsortiment?

Die Apothekenbetriebsordnung verpflichtet Apotheken, Arzneimittel für den Notfall vorzuhalten. Nicht alle müssen im eigenen Lager liegen.
Nicole Schuster
28.03.2025  07:00 Uhr

Adrenalin-Autoinjektoren können Menschen mit einer schweren allergischen Reaktion das Leben retten. Diese und weitere Arzneimittel muss jede öffentliche Apotheke gemäß § 15 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Notfallsortiment vorrätig halten. Die Verpflichtung besteht zusätzlich zu der Aufgabe, stets einen Bestand an Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zu lagern, der mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht.

Einige Arzneimittel aus dem Notfallsortiment muss die Apotheke nicht unbedingt selbst vorrätig halten; es reicht auch, wenn sie diese schnell über ein Notfalldepot beziehen kann. In Bayern gibt es zum Beispiel acht dieser Depots in Krankenhäusern. Sie stellen eine kurzfristige, rund um die Uhr verfügbare Versorgung mit den dort eingelagerten Notfallpräparaten sicher. Die anderen Apothekerkammern informieren ebenfalls zu den entsprechenden Standorten.

Was genau die Depots vorrätig halten, variiert, und lässt sich für Apotheken auf der Internetseite ihrer Landesapothekerkammer abrufen. Die Abgabe der Notfallmedikamente aus dem Depot erfolgt auf ärztliche Verordnung. Die Apotheken müssen meistens die Bestellung zunächst telefonisch ankündigen und per Fax bestätigen. Da einige der in den Notfalldepots gelagerten Medikamente etwa das Botulismus-Antitoxin oder das Schlangengift-Immunserum in Deutschland nicht zugelassen sind, müssen sie aus dem Ausland importiert und gesondert dokumentiert werden.

Zwei Listen mit Lagerartikeln

Die Bestandteile des Notfallsortiments kann der Gesetzgeber bei Bedarf anpassen. Früher gehörten beispielsweise noch Antidote gegen Vergiftungen mit Opiaten, Cholinesterase-Hemmern, Cyanid und Methämoglobinbildnern dazu. Sie spielen in der Praxis jedoch kaum noch eine Rolle. Relevant sind heute hingegen Betäubungsmittel zur oralen und parenteralen Anwendung etwa für Patienten mit starken Schmerzen in der Palliativversorgung. Aktuell umfasst das Notfallsortiment die folgenden Arzneimittel:

  1. Analgetika,
  2. Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung,
  3. Glucocorticosteroide zur Injektion,
  4. Antihistaminika zur Injektion,
  5. Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen,
  6. Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen,
  7. medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension,
  8. Tetanus-Impfstoff,
  9. Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I. E.,
  10. Epinephrin zur Injektion,
  11. 0,9% Kochsalzlösung zur Injektion,
  12. Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung.

Monovalenter Tetanus-Impfstoff steht zwar auf der Liste, wird aber nicht mehr vermarktet. Um die Pflicht zur Bevorratung eines Tetanus-Impfstoffs zu erfüllen, kann ein Kombinationsimpfstoffs auf Lager gelegt werden.

Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform gehören zur zweiten Gruppe von Notfallmedikamenten und es reicht grundsätzlich, wenn diese kurzfristig beschaffbar sind. Da eine kurzfristige Bestellung über den Großhandel meist nicht möglich ist und Notfalldepots keine Betäubungsmittel lagern, sollte die Apotheke zumindest eine Kleinpackung eines kostengünstigen Opioid-Pflasters vorrätig halten.

Zu den weiteren Medikamenten, die schnell beziehbar oder vorrätig sein müssen, zählen:

  1. Botulismus-Antitoxin vom Pferd,
  2. Diphtherie-Antitoxin vom Pferd,
  3. Schlangengift-Immunserum, polyvalent, Europa,
  4. Tollwut-Impfstoff,
  5. Tollwut-Immunglobulin,
  6. Varizella-Zoster-Immunglobulin,
  7. C1-Esterase-Inhibitor,
  8. Hepatitis-B-Immunglobulin,
  9. Hepatitis-B-Impfstoff,
  10. Digitalis-Antitoxin.

Arbeitshilfen, etwa Listen, in der Bestand und Verfall einzutragen sind, stellen Apothekenkammern zur Verfügung oder können durch die Apotheke angefertigt werden. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa