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Vorsorgeuntersuchungen 

Was erfährt der Arbeitgeber? 

Viele Jobs können Gesundheitsrisiken bergen, daher sind Arbeitgeber verpflichtet, Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Erfährt mein Arbeitgeber dann alles über meinen gesundheitlichen Zustand?
dpa
21.05.2024  16:00 Uhr

Von Augenbelastung durch Bildschirmzeit bis hin zu Hautschäden durch UV-Strahlung: Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sind oft unsichtbar, aber dennoch vorhanden. Deshalb gibt es arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten müssen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt, das Vorsorgeangebot zu nutzen, obwohl es für Arbeitnehmende freiwillig ist. Durch frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Der Betriebsarzt informiert die Beschäftigten über Gesundheitsgefahren, berät sie zu Schutzmaßnahmen und stellt Fragen zu ihrem Gesundheitszustand.

Der Chef darf die Ergebnisse nicht einsehen. Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchung dürfen nur die Beschäftigten einsehen, der Arbeitgeber hingegen erhält lediglich eine Vorsorgebescheinigung, erklärt die DGUV. Der genaue gesundheitliche Zustand der Arbeitnehmenden ist dieser Bescheinigung nicht zu entnehmen. Hier gilt wie bei allen anderen Untersuchungen auch die ärztliche Schweigepflicht.

Betriebsärzte informieren die Arbeitgeber aber über notwendige Schutzmaßnahmen. Das können zum Beispiel Sonnenschirme oder längere Pausen sein, wenn man den ganzen Tag in der Sonne arbeiten muss.

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