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Rezepturabrechnung
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Was der »vertragslose Zustand« für Apotheken bedeutet

Weil die Krankenkassen nicht bereit sind, die gestiegenen Kosten bei der Rezeptur in der Hilfstaxe abzubilden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anlage 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) zum Jahresende gekündigt. Der »vertragslose Zustand« würde die Kassen viel Geld kosten – und auch bei den Apotheken den Aufwand massiv erhöhen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 01.12.2023  10:00 Uhr

Hoher bürokratischer Aufwand

Zwar scheinen die Verhandlungen dem Vernehmen nach festgefahren, doch angesichts der massiven Folgen für Apotheken und Krankenkassen wäre eine Einigung für beide Seiten eigentlich erstrebenswert.

Die Apotheken müssten gegenüber den Krankenkassen jeweils nachweisen, wie sich der abgerechnete Preis ergibt und welche Rabatte sie erhalten haben. Der bürokratische Aufwand wäre für alle Beteiligten immens. Den Krankenkassen dürften deutlich höhere Kosten entstehen.

Kritisch könnte zudem sein, dass die Apotheke den Preis des ganzen Gefäßes abrechnen, dabei aber stets wirtschaftliche Packungsgrößen verwenden muss. Benötigt die Apotheke eine bestimmte Substanz regelmäßig und verwendet unterschiedliche Gebindegrößen, steigt der Aufwand der Prüfung und Dokumentation der Ausgangssubstanzen entsprechend. Je nach Beschaffung könnte es im Markt irgendwann Probleme mit der Verfügbarkeit kleinerer Einheiten geben.

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