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Freie Apothekerschaft will Aufklärung

Warum schlug das BMG Bedenken gegen Card Link in den Wind?

Card Link ist ein E-Rezept-Einlöseverfahren, das von Versendern entwickelt wurde und bislang auch nur von diesen genutzt werden kann. Möglich wurde dies durch den Alleingang des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bei der Freigabe. Nun soll das Ministerium erklären, warum es Bedenken gegen Card Link in den Wind geschlagen hat.
Cornelia Dölger
11.07.2024  15:22 Uhr

Für Card Link haben die Versender mit harten Bandagen gekämpft: Sie haben dem Bund mit Klagen gedroht, sollte er nicht ein Verfahren ermöglichen, mit dem E-Rezepte aus der Distanz eingelöst werden können. Die Versender forderten, dass ihre angebliche Benachteiligung im umkämpften Rx-Markt behoben wird; die eGK-Stecklösung in Apotheken lasse den Versandhandel beim Geschäft mit E-Rezepten außen vor, so das Argument.

Sie bekamen, was sie wollten: Mitte April erhielt Doc Morris die Gematik-Zulassung für Card Link und rollte das Verfahren in Rekordzeit aus; Konkurrent Shop Apotheke folgte kurze Zeit später. Zeitvorteil der Versender: Deren europäischer Dachverband hatte die technische Grundlage beauftragt, auf der die erste Spezifikation für Card Link geschrieben wurde; entsprechend schnell konnten die Versender nach der Zulassung ihre Lösungen entwickeln. Erst ab August dürfte das Verfahren für alle Apotheken möglich sein.

Das Go für die Technologie hatte kurz zuvor das BMG gegeben: Bei der Gematik-Gesellschafterversammlung am 14. März 2024 nutzte es seine 51-Prozent-Mehrheit und drückte das Verfahren gegen die Widerstände aller anderen Gesellschafter durch.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die anderen Gesellschafter hatten in den Gremien der Gematik mehrfach auf die Unsicherheiten bei Card Link hingewiesen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte Bedenken angemeldet. Alle Widerstände spielten bei der BMG-Entscheidung aber offenbar keine Rolle.

FA will Beweggründe des BMG klären

Warum das so war, will nun der Verein Freie Apothekerschaft (FA) herausbekommen und hat darauf einmal mehr seine Hauskanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel angesetzt. In dem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll geklärt werden, »weshalb das BMG trotz dieser Bedenken zu dem Entschluss gekommen ist, gegen das Abstimmungsverhalten der anderen Gesellschafter für die Einführung des Card-Link-Verfahrens zu stimmen«, heißt es in dem Antrag, der laut FA dem BMG zugegangen ist.

Der Verein erhofft sich nähere Hintergründe über die Beweggründe des Ministeriums. Für die FA-Vorsitzende Daniela Hänel können diese nur in einer erneuten »offensichtlichen Bevorzugung der niederländischen Arzneimittel-Logistiker« gegenüber den lokalen Apotheken liegen.

Denn zum Zeitpunkt der Freigabe sei klar gewesen, dass zunächst ausschließlich die »Holland-Versender« das Verfahren nutzen könnten. »Uns ist unbegreiflich, dass die Entscheidung für das Verfahren nur mit der 51-Prozent-Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums möglich war«, so Hänel in einer Mitteilung. 

Vor wenigen Wochen hatten die freien Apotheker das Informationsfreiheitsgesetz schon einmal bemüht und über ihre Anwälte das Ministerium nach der 50-Cent-Pauschale gefragt, die Apotheken für das Engpassmanagement bekommen. Die Anwälte wollen Informationen über die Berechnungsgrundlage, welche Erwägungen der konkreten Höhe zugrunde liegen und ob das Ministerium der Auffassung sei, dass 50 Cent dem Mehraufwand der Apotheken gerecht werde. Nach Kenntnis der PZ liegt eine Antwort des BMG noch nicht vor.

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