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Elektronische Gesundheitskarte

Warum der E-Medikationsplan bislang floppt

Seit Juli 2020 können Versicherte auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen elektronischen Medikationsplan (EMP) speichern lassen. Ärzte und Apotheker können diesen beschreiben. Recherchen der PZ zeigen aber, dass der EMP fast gar nicht genutzt wird. Das Problem: Das technische Verfahren ist kompliziert und mit einer PIN-Freischaltung durch die Kassen verbunden. Erst mit der zweiten Generation könnte der EMP populärer werden.
Benjamin Rohrer
26.02.2021  18:00 Uhr

Keine aktiven Hinweise der Kassen

Natürlich stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob die Versicherten ausreichend darüber informiert werden, dass sie sich grundsätzlich einen EMP anlegen können. Alle vier von der PZ angefragten Kassen erklärten, dass sie die PINs für die eGK-Speicher nur auf Wunsch beziehungsweise nach einer aktiven Aufforderung der Versicherten freigeben. Klar ist: Viele Kassen weisen auf die Möglichkeit des EMP auf ihren Internetseiten hin – zumindest die vier befragten Kassen haben ihre Versicherten aber nicht aktiv angeschrieben und für die Nutzung des EMP geworben.

Klar ist allerdings auch, dass die hohen Sicherheitsstandards beim Schutz von medizinischen Daten angebracht und natürlich auch vorgegeben sind. Der Barmer-Sprecher bezeichnete das PIN-Verfahren daher als »alternativlos«. Durch die oben beschriebene Digitalisierung der PIN-Freigabe erwarte man sich aber einen „Schub“ bei den Speichernutzungen. Auch die AOK Baden-Württemberg kündigte an, dass es noch in diesem Jahr weitere Verfahren zur Authentifizierung geben werde, wie beispielsweise Video-Ident.

Ist der E-Medikationsplan auf der eGK eine Totgeburt?

Blickt man in die Zukunft, wird schnell klar, dass der E-Medikationsplan auf der eGK keine große Zukunft hat. Denn erstens hat das derzeit mögliche Verfahren für die Versicherten einen großen Nachteil: Sie können nicht selbst auf ihre Daten zugreifen. Nur Ärzte und Apotheker können Daten in den EMP eintragen, um sich über die Medikation der Patienten auszutauschen. Das ändert sich mit der elektronischen Patientenakte (EPA). Hier werden die Pläne zentral auf den von den Kassen zur Verfügung gestellten Servern gespeichert – via App oder PC können die Versicherten ihre Pläne dann einsehen. Zweitens ist auch für den EMP selbst ein Update geplant. Denn ab 2023 ist vorgesehen, dass auch elektronische Medikationspläne zentral gespeichert werden sollen. Genauere Pläne gibt es dazu aber wohl noch nicht.

Schließlich bleibt also festzuhalten, dass die Kassen derzeit nicht viel Mühe, Zeit und Geld investieren, um den E-Medikationsplan schon jetzt voranzubringen. Bis auf wenige Hinweise auf den Internetseiten werden die Versicherten nicht aktiv auf die PIN-Freigabe und EMP-Nutzung hingewiesen. Hinzu kommt, dass die Authentifizierungsverfahren (gerade in Zeiten einer Pandemie) mit Vor-Ort-Freischaltung in den Kassenfilialen sehr kompliziert sind. Letztlich haben die Kassen aber auch kein großes Eigeninteresse, die Versicherten auf die EMP-Nutzung mit der eGK hinzuweisen. Denn schon bald sollen die Medikationspläne in die E-Patientenakten, die ja von den Kassen selbst erstellt und angeboten werden, integriert werden.

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