Warum das Skonto-Urteil gerade große Apotheken trifft |
Cornelia Dölger |
19.02.2024 13:30 Uhr |
Die 3,15-Prozent-Spanne beim Rx-Einkauf darf seit dem BGH-Urteil nicht mehr durch Skonti überschritten werden. Das hat Folgen, vor allem für größere Apotheken, so die Treuhand Hannover. / Foto: Getty Images/Cris Cantón
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Skonti ist klar, dass diese zu den Preisnachlässen für Rx-Arzneimittel zählen und deshalb nur noch auf dem Zuschlag der Vorlieferanten von maximal 3,15 Prozent gewährt werden. Diesen Spielraum dürfen Apotheken und ihre Lieferanten nicht überschreiten, so die höchstrichterliche Entscheidung.
Das Urteil hat die Branche in Aufruhr versetzt. Zwar ist noch nicht sicher, ob es alle Apotheken betreffen wird, weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Und damit darf der BGH sich noch bis Juli Zeit lassen. Klar ist aber jetzt schon, dass ein solcher möglicher Beschnitt der Einkaufskonditionen den Apotheken empfindliche Einbußen für das Betriebsergebnis bescheren wird. Die Treuhand Hannover hat die möglichen Folgen des Urteils zusammengefasst.
Eine Durchschnittsapotheke hat demnach im vergangenen Jahr Skonti zwischen 20.000 und 25.000 Euro erhalten. Stärker vom Urteil betroffen wären größere, verhandlungsstarke Apotheken, weil sie deutlich mehr Produkte skontiert bekämen, schreiben Christian Meyer und Guido Michels im aktuellen Treuhand-Newsletter. Als grobe Faustregel für viele Apotheken gelte: »Etwa ein Drittel des Monatseinkaufs wird skontiert.«
Bei fast allen Apotheken sei die 3,15-Prozent-Spanne ausgereizt. »Das heißt, es wird zwangsläufig zu Einbußen kommen«, schreiben Meyer und Michels. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BGH-Urteils hatte die Treuhand unter anderem per Linked-In verlauten lassen, dass eine Apotheke von durchschnittlicher Umsatzgröße durch das Urteil gut 22.000 Euro Ergebnis verlieren könnte – das wären demnach rund 16 Prozent oder etwa 0,50 Euro pro verkaufter Packung.
Die Entscheidung der Richter werde den Negativtrend sinkender Rohgewinnsätze weiter beschleunigen und den meisten Apotheken deutliche Einbußen beim Betriebsergebnis bescheren. Auch Spezialgroßhändlern oder Re-Importeuren werde mit dieser BGH-Entscheidung eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen, heißt es.
Fraglich sei nun, wie hoch die Einbußen für die Apotheken ausfallen werden, schreiben Meyer und Michels. Die Lieferbeziehungen müssten neu geordnet werden, das sei allen Beteiligten klar. Allerdings könnten die Lieferanten den Apotheken nicht alle Einkaufsvorteile entziehen, ohne die Lieferbeziehung zu gefährden. Zusätzlich besteht die Gefahr von Verwerfungen beim Großhandel, die Liquiditätseinbußen bringen könnten.
Wie könnten die Lieferanten den Wegfall der Rabatt-Skonto-Kombination kompensieren? Dazu skizziert die Treuhand mehrere Szenarien:
Offen ist demnach, ob das Urteil sich auf die Zahlungsmodalitäten auswirken wird. Trotz des Urteils müsse sich an der üblichen Praxis von Zahlungsfristen von bis zu vier Wochen für Apotheken nichts ändern.
Skeptisch blickt die Treuhand auf die Forderung aus der Apothekerschaft, als Reaktion auf das BGH-Urteil den Kassenabschlag zu streichen. Zwar greift dieser tatsächlich nur, wenn die Kassen binnen zehn Tagen bezahlen, er hat also unter anderem eine Skonto-Funktion. Darüber hinaus ist er aber auch als Großkundenrabatt im Sozialgesetzbuch V geregelt. Dies grundlegend zu ändern, dürfte schwer durchzusetzen sein, so Meyer und Michels, denn von den Einsparungen profitierten die Kassen und damit auch die Versicherten seit jeher.
In der Tat hält sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hierzu bislang zurück, kündigte gegenüber der PZ lediglich an, die Folgen des Urteils für die Arzneimittelversorgung prüfen zu wollen, auch vor dem Hintergrund der geplanten Apothekenreform. Einen Zusammenhang mit dem Kassenabschlag stellte das BMG dabei aber nicht explizit her.
Dass das Urteil sich beträchtlich auf die Versorgungslandschaft auswirken wird, halten Meyer und Michels für gesetzt. Es könnte demnach sogar dazu führen, dass sich viele ertragsschwächere Betriebe in diesem Jahr die Existenzfrage stellen müssten. Denn zu möglichen Kostensteigerungen, etwa durch Mehrausgaben beim Personal (diese lagen 2023 demnach bei durchschnittlich rund 16.000 Euro), kämen »Roherträge im Rückwärtsgang«, die sich unmittelbar negativ auf das Betriebsergebnis auswirkten.