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Bundesnetzagentur

Warnung vor Phishing-E-Mails

Die Bundesnetzagentur meldet Hinweise auf Phishing-E-Mails und gibt einen Überblick, worauf zu achten ist. Im Augenblick häufen sich Berichte über entsprechende Betrugsversuche. 
AutorKontaktPZ
Datum 02.05.2025  11:30 Uhr

In der E-Mail werden die Empfänger angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern aufgefordert, ihre IBAN-Daten über einen Link zu aktualisieren, so die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung. Am Ende der Nachricht soll sich die Absenderangabe »Bundesnetzagentur Mainz« finden.

So erkennen Sie Phishing-E-Mails

Die Bundesnetzagentur gibt einen Überblick, woran Sie die betrügerischen Mails erkennen können:

  1. Absender ist die (gefälschte) Mail-Adresse info@bundesnetzagentur.org
  2. Betreff lautet in den bekannten Fällen »Wichtige Mitteilung: Aktualisieren Sie Ihre IBAN für reibungslose Steuerrückerstattungen«
  3. Es wird behauptet, dass auf eine »neue und fortschrittlichere Plattform umgestellt wurde, um Dienstleistungen zu verbessern«
  4. Die IBAN soll innerhalb kürzester Zeit aktualisiert werden

Die Absender-E-Mail-Adresse ähnelt die allgemeinen Kontaktadresse der Bundesnetzagentur »info@bnetza.de«. Alle Behauptungen in der E-Mail seien falsch und das verlinkte Portal werde nicht von der Bundesnetzagentur oder dem Bundeszentralamt für Steuern betrieben, so die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung. Die Bundesnetzagentur warnt insbesondere davor, persönliche Daten herauszugeben.

Die Bundesnetzagentur empfehlt die E-Mail ungelesen zu löschen, und ansonsten die Aufforderung, den Link zu öffnen oder den Support zu kontaktieren zu ignorieren. »Warnen Sie ihr Umfeld: Erzählen Sie Familie, ihrem Freundeskreis und Bekannten von dieser Masche«, heißt es in der Mitteilung. .

Sicherheit im Netz 

Die Bundesnetzagentur ist nicht die erste, die vor Phishing-E-Mails warnt. Auch die Apobank warnte letzte Woche ihre Kunden vor Phishing-Versuche per Post und Telefon. Demnach werden Kunden per Brief auf einen vermeintlichen Wechsel des Apobank-Sicherheitsverfahrens hingewiesen.

Erst kürzlich hatte auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor betrügerischen E-Mails und Briefen gewarnt, in denen ein angebliches digitales Präventionsmodul mit verpflichtender Teilnahme in Rechnung gestellt wird.

Online-Sicherheit ist in Apotheken auch ein wichtiges Thema, wenn es um den Schutz von Geschäftsdaten geht. Wie Apotheken sich vor Cyber-Angriffen richtig schützen, dazu hatte kürzlich der Apothekerverband Westfalen-Lippe auf einer Jahrestagung informiert.

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