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BEC-Scam
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Warnung vor manipulierten Rechnungen

Beim sogenannten (»Business E-Mail Compromise«) fangen Kriminelle per E-Mail versendete Rechnungen ab und manipulieren diese, indem sie die IBAN ändern. Die Wirtschaftsexperten der ABDA warnen vor solchen gefälschten Rechnungen und geben Tipps, wie sich Apotheken davor schützen können.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 31.03.2025  16:00 Uhr

Als Risiko für den BEC-Scam werden kompromittierte E-Mail-Postfächer gesehen. Täter können so in den Besitz von Rechnungsinformationen gelangen und diese dann mit eigenen Bankverbindungen versehen. Die Zahlungen werden dann an ein anderes Konto überwiesen und können im Regelfall nicht mehr zurückgefordert werden können.

»Apotheken sind ein besonders gefährdetes Angriffsziel, da ihre Lieferantenrechnungen oft hohe Beträge aufweisen«, warnt die Geschäftsbereich Ökonomie der ABDA. Die Apothekenteams sollen daher besondere Vorsicht walten lassen.

Warnzeichen geänderte Rechnungsdaten

Änderungen von Kontoverbindungen sind selten und werden für gewöhnlich in breitem Maßstab transparent an alle Kunden kommuniziert. »Wenn Sie eine Rechnung erhalten, bei der sich die IBAN geändert hat, sollten Sie grundsätzlich die Änderung hinterfragen und im Zweifel immer nachfragen«, rät die ABDA. Eine direkte Nachfrage – am besten über eine schon bekannte Telefonnummer – wird empfohlen.

Auch bei erwarteten Rechnungen sollten Apotheken vorsichtig sein. Denn in den bekannt gewordenen Fällen hätten die manipulierten Rechnungen die gewohnten Absender-Adresse ausgewiesen. Selbst Rechnungshöhe und Leistungsbeschreibung stimmten überein – nur eben die IBAN nicht.

Noch ein Tipp der ABDA-Wirtschaftsexperten: Die Banken böten oft zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Damit ließen sich betrügerische Transaktionen leichter erkennen und verhindern. Bei fortlaufenden Geschäftsbeziehungen könnten zudem verifizierten Kontodaten gespeichert werden.

Außerdem gelten die gewohnten Sicherheitsmaßnahmen: regelmäßiges Ändern der Passwörter für E-Mail-Postfächer, niemals verdächtige Links oder Anhänge öffnen und kontrollieren, welche Drittanbieter-Apps oder externen Dienste Zugriff auf das E-Mail-Konto haben. »Viele E-Mail-Anbieter ermöglichen die Überwachung der Anmeldeaktivitäten, sodass auffällige oder ungewöhnliche Aktivitäten schnell identifiziert werden können«, so die ABDA. Sensible Geschäftsprozesse sollten grundsätzlich nicht über öffentliche Netzwerke abgewickelt werden, E-Mail-Kommunikation ohne Verschlüsselung/Signatur seien als als unsicher zu betrachten.

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