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Krebsrisiko

Warnhinweis für Titandioxid in Pulverform

Wegen Krebsrisiken soll der sehr weit verbreitete Farbstoff Titandioxid in Pulverform nach dem Willen der EU-Kommission künftig einen Warnhinweis tragen. Dies kündigte die Brüsseler Behörde am Donnerstag an.
dpa
19.09.2019  12:30 Uhr

Die Festlegung habe man nach letzten Gesprächen mit den EU-Staaten und Interessenvertretern getroffen. Die formale Entscheidung solle im Oktober fallen, hieß es. Danach folgen aber noch mindestens 20 Monate Vorlauf, bis die neue Pflicht gilt.

Titandioxid wird unter anderem zur Herstellung von Farben, Lacken, Putz oder Mörtel verwendet. Die EU-Kommission folgt einer Beurteilung der europäischen Chemikalienagentur ECHA von 2017, wonach der Stoff in Pulverform krebserregend ist, wenn er eingeatmet wird. Ein Kommissionssprecher stellte klar, dass Titandioxid nicht verboten wird, sondern künftig einen Hinweis auf die Krebsgefahr tragen muss.

Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie warnte jedoch, nach der neuen Einstufung könnte die Nutzung in Deckmal-Farbkästen und Straßenmalkreiden für Kinder womöglich ausgeschlossen werden. Die Organisation und der Verband der Chemischen Industrie hatten die Pläne schon Anfang der Woche als überzogen kritisiert und an der wissenschaftlichen Grundlage gezweifelt. Die ausschlaggebende Studie sei mehr als 20 Jahre alt, und dabei hätten Ratten über einen sehr langen Zeitraum staubförmiges Titandioxid einatmen müssen.

Unabhängig von der Nutzung in Lacken, Farben und Baumaterialien läuft auf EU-Ebene auch eine Debatte über Titandioxid in Lebensmitteln. Der weiße Farbstoff kommt zum Beispiel in Kaugummis, Zahnpasta oder Mozzarella vor. Hier geht es nicht um Gefahren durch Einatmen, sondern die mögliche Aufnahme von Nanopartikeln. Frankreich will den Stoff ab 2020 in Lebensmitteln nicht mehr zulassen. Eine einheitliche Haltung der EU gibt es aber noch nicht.

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