| dpa |
| PZ |
| 18.11.2025 13:15 Uhr |
Ob sich die Länder auf die Sparpläne des BMG einlassen, wird sich am Freitag zeigen. Dann entscheidet der Bundesrat, ob er in dieser Sache den Vermittlungsausschuss anruft. Die Länder haben ein Problem mit den Kürzungen im Krankenhausbereich. / © Adobe Stock/bilderstoeckchen
Über den Bundesrat warnt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Länder vor einem Ausbremsen des Sparpakets für stabile Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr. Das Gesetz umfasse zeitkritische Regelungen, »die unbedingt spätestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten müssen«, schrieb die CDU-Politikerin an ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen in den Ländern.
Sollten die Regelungen tatsächlich infrage gestellt werden, würden die Kassen die entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanung nicht mehr berücksichtigen – in der Folge wäre mit höheren Zusatzbeiträgen zu rechnen. »Die Beitragszahlenden würden um bis zu zwei Milliarden Euro mehr belastet«, heißt es in dem Schreiben, über das zuerst das Nachrichtenportal »Politico« berichtete. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Warken reagierte damit auf eine Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den gemeinsamen Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat entscheidet in seiner Sitzung an diesem Freitag, ob er der Empfehlung folgt. Ein Vermittlungsverfahren würde die Umsetzung des Sparpakets verzögern, mit dem die Ministerin den Druck für erneute Beitragsanhebungen mindern will.
Der Widerstand der Länder richtet sich gegen eine im Gesetz vorgesehene Ausgabenbremse bei den Kliniken, die den Großteil der Einsparungen von insgesamt zwei Milliarden Euro einbringen soll. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.
Der Bundesrats-Ausschuss erläuterte, es sei zu befürchten, dass die Regelung zu Einnahmeverlusten der Kliniken von 1,8 Milliarden Euro führen werde. Warken erklärt in dem Schreiben, angesichts einer seit 2024 extrem hohen Dynamik der Ausgaben zugunsten der Krankenhäuser stelle dies »einen verhältnismäßigen Eingriff zum überragend bedeutenden Ziel der Beitragssatzstabilität dar«.