Warken sieht Cannabisgesetz als »Problem« |
| Cornelia Dölger |
| 27.10.2025 12:30 Uhr |
Die Teilfreigabe von Cannabis hatte die Ampelkoalition durchgesetzt. Die schwarz-rote Koalition ist sich bei der Bewertung des Gesetzes nicht wirklich einig. / © Getty Images/ ArtistGNDphotography
Kaum ist die erste Experteneinschätzung zum Konsumcannabisgesetz verklungen, nach der es beim Kinder- und Jugendschutz sowie bei den gestatteten Besitzmengen zumindest keinen akuten Handlungsbedarf gibt, meldet sich die Union zu eben diesen Themen erneut. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ließ die »Bild am Sonntag« wissen, dass ihr die Besitzmengen zu groß seien; sie hätten »mit Eigenkonsum nichts zu tun und machen es Dealern leichter denn je«, so die Ministerin.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und 50 Gramm zu Hause. Die Gesamtmenge darf 50 Gramm nicht überschreiten. Die Union wollte die im April 2024 in Kraft getretene, von der Ampel forcierte Teillegalisierung ursprünglich zurückdrehen, gab sich am Ende aber mit besagter Evaluation zufrieden, die noch weiter andauert.
Warken kritisierte zudem die Abstandsregeln zu Schulen und Kitas. Das Gesetz sieht Mindestabstände etwa zu Schulen, Kitas und Spielplätzen vor, der Konsum ist für Minderjährige verboten. Warken hält die Regelungen für unwirksam. Die Abstandsregeln seien »kaum kontrollierbar«. Insgesamt sei das Gesetz »ein Problem und an vielen Stellen schlecht gemacht«.
Der unlängst vorgelegte Expertenbericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Teilfreigabe keine dramatischen negativen Auswirkungen auf Konsumverhalten oder Gesundheitsschutz habe, zumal sich der ohnehin sinkende Trend beim Jugendkonsum fortsetze. Das Ziel, den Schwarzmarkt trockenzulegen, werde unter den aktuellen Voraussetzungen – vor allem zu wenige Anbauvereinigungen – allerdings nicht erreicht. Die Entkriminalisierung sei aber immens. Schon auf die Evaluation reagierten Union und SPD unterschiedlich; während die SPD hervorhob, wie »überfällig« die Teillegalisierung sei, bezeichnete die Union das Ziel des Gesetzes – nämlich den Gesundheitsschutz zu stärken – als verfehlt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) machte am Freitag aus seiner Ablehnung keinen Hehl, er bezeichnete das KanG bei der Pressekonferenz zum Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität als »Scheißgesetz«. Daraufhin meldete sich der Deutsche Hanf-Verband (DHV) und kritisierte, Dobrindt habe »einen faktenfreien Rundumschlag« zum Cannabisgesetz geliefert. So habe der Innenminister behauptet, dass mit der Teilfreigabe Nachfrage und Konsum gestiegen seien, zudem sei der Rückgang der Delikte, den die Evaluation beschrieben hatte, »rein statistisch«. Dobrindts Ausführungen hätten einer »postfaktischen Märchenstunde« geglichen, heißt es vom DHV.
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck hatte vergangene Woche gefordert, dass Cannabis zwar weiter legal bleiben, aber strenger kontrolliert werden solle.