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Reiseimpfung

Wann zahlt die Krankenkasse?

Gerade vor Fernreisen sollten Urlauberinnen und Urlauber nicht nur prüfen, ob ihr Reisepass noch gültig ist. Auch ein frühzeitiger Blick von Profis in den Impfpass ist ratsam. Damit die Krankenkasse die Kosten zumindest zum Teil übernimmt, sind gewisse Vorgaben zu erfüllen.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 24.03.2025  11:30 Uhr

Um gegebenenfalls Impflücken zu schließen, braucht es Vorlauf: Ratsam ist deshalb, sich einige Monate vor Abreise damit zu beschäftigen. Erste Informationen liefern die online verfügbaren Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für das Urlaubsziel. Auch die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) hat auf ihrer Website eine Übersicht zu Reiseimpfungen.

Das Infektionsrisiko ist aber stets individuell – Grunderkrankungen können ebenso eine Rolle spielen wie die Frage, zu welcher Jahreszeit man in ein Land reist und was man dort macht. Darum ist es laut Robert-Koch-Institut ratsam, sich im Zweifel vor dem Urlaub reisemedizinisch beraten zu lassen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte lassen sich zum Beispiel über das Forum Reisen und Medizin finden, dass eine Online-Suchfunktion nach Postleitzahl oder Ort anbietet. Das Centrum für Reisemedizin (CRM) hat eine Postleitzahl-Suche nach Impf- und Beratungsstellen. Die Tropeninstitute, die es in zwölf deutschen Städten gibt, sind eine weitere Anlaufstelle.

Nach einer Recherche von »Stiftung Warentest Finanzen« bieten auch gesetzliche Krankenkassen eine kostenlose, qualifizierte Informationen über ihre Hotlines. Die Kosten für eine individuelle, ärztliche Impfberatung tragen sie dem Bericht zufolge meist nicht.

Besser sieht es bei der Kostenübernahme für die Reiseimpfungen aus: Ein Großteil der Krankenkassen zahlt sie in vollem Umfang, berichtet »Stiftung Warentest Finanzen«. Einige übernehmen die Kosten nur zum Teil, schließen bestimmte Impfungen aus oder begrenzen die Zuschüsse auf Summen von 150 bis 500 Euro – kommt mehr zusammen, müssen Versicherte den Rest aus eigener Tasche bezahlen. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe mit Tabletten bezuschussen 11 der 68 von der Stiftung Warentest untersuchten gesetzlichen Versicherer nicht.

Es gilt: Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sind laut dem Bericht eine ärztliche Empfehlung und fast immer auch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die jeweilige Reiseimpfung nötig. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes oder des Centrums für Reisemedizin ließen einige Kassen ebenfalls als Kriterium gelten.

Einige wenige Krankenversicherer sind nicht so streng, so die Stiftung Warentest weiter: Die einzige Voraussetzung für die Kostenübernahme sei für sie, dass der Impfstoff in Deutschland zugelassen ist. In der Arztpraxis läuft es in der Regel so ab, dass Versicherte die Reiseimpfung bezahlen und die Rechnung später bei der Krankenkasse einreichen.

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