Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Bestehendes Arbeitsverhältnis

Wann neue Gehaltstarife automatisch gelten

Für Apothekenangestellte gibt es diverse Tarifverträge – abhängig vom jeweiligen Einsatzort. Spätestens wenn die Tarifvertragsparteien einen neuen Gehaltstarifvertrag vereinbart haben, stellt sich häufig die Frage: Gelten die tarifvertraglichen Regelungen automatisch in jedem Arbeitsverhältnis? 
AutorKontaktJasmin Herbst
Datum 02.04.2024  09:00 Uhr

In der Apothekenbranche gibt es derzeit drei Tarifverträge: Den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV), den Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Kammerbezirk Nordrhein (RTV Nordrhein) und den Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Sachsen (RTV Sachsen).

Zur Geltung der Tarifverträge im einzelnen Arbeitsverhältnis unterscheidet man im Wesentlichen zwischen zwei Fällen: Der originären Tarifbindung und deer Tarifanwendung mittels einzelvertraglicher Vereinbarung.

Wenn der räumliche und fachliche Geltungsbereich erfüllt ist, greifen die jeweiligen tariflichen Regelungen zwingend, sobald eine originäre Tarifbindung gegeben ist. Diese liegt vor, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied der tarifvertragsschließenden Partei ist. Konkret:

• BRTV: Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft Adexa.

• RTV Nordrhein: Arbeitgeber ist Mitglied der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein und der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft Adexa

• RTV Sachsen: Arbeitgeber ist Mitglied im Sächsischen Apothekerverband und der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft Adexa

In diesen Fällen sind die jeweils gültigen Tarifverträge dem einzelnen Arbeitsverhältnis als Mindeststandards zugrunde zu legen und können auch nicht mittels arbeitsvertraglicher Vereinbarung zulasten des Arbeitnehmers korrigiert werden.

Statische oder dynamische Bezugnahme

Eine andere Möglichkeit, die besonders praxisrelevant ist, ist die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge. Die Arbeitsvertragsparteien können hierbei auf ein bestimmtes Tarifwerk in Bezug nehmen. Entweder können sie die sogenannte »statische Bezugnahme« wählen oder die Vereinbarung schließen, dass das jeweils neueste Tarifwerk Anwendung finden soll, eine sogenannte »dynamische Bezugnahme«. Arbeitsvertraglich kann ebenso auch die bloße Anwendung von einzelnen tarifvertraglichen Regelungen vereinbart werden.

Es liegt also hinsichtlich der Tarifanwendung zunächst im Ermessen des Arbeitgebers, ob er eine tarifliche Bezugnahme im Arbeitsvertrag vereinbaren möchte. Er sollte sich bewusst sein, welche Auswirkungen dies mit sich zieht.

Weitere Tipps zu Rechtsfragen in der Arbeitswelt finden Sie unter der PZ-Rubrik pharmastellen.jobs.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa