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EU-Versandhandel mit Arzneimitteln

Wahrung der deutschen Sicherheitsstandards

Ausländische Versandapotheken sind zur Einhaltung des deutschen Apothekenrechts verpflichtet. Die Apotheker fordern, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dafür sorgt, dass diese für die EU-Versender geltenden Sicherheitsstandards für den Handel mit Arzneimitteln auch durchgesetzt und die Wahrung der Standards beziehungsweise die Existenz vergleichbarer Sicherheitsanforderungen in den EU-Mitgliedstaaten von den Behörden regelmäßig überprüft werden.
Ev Tebroke
11.10.2018  17:20 Uhr

Einem entsprechenden Antrag der Apothekerkammer Berlin haben die Delegierten auf dem Deutschen Apothekertag 2018 in München mit großer Mehrheit zugestimmt.

Apotheken aus den EU-Mitgliedstaaten, die Arzneimittel nach Deutschland versenden, müssen dieselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards für den Handel mit Arzneimitteln erfüllen, wie deutsche Apotheken. Es gebe aber Evidenz, dass obwohl Versender, insbesondere in den Niederlanden, nicht lokalem Recht genügten, trotzdem weiter nach Deutschland versenden, weil das BMG seiner Aufsichtspflicht nicht nachkomme, heißt es in der Antragsbegründung. Die lokalen Behörden hätten offensichtlich kein Interesse, die nach Recht des Mitgliedstaats nicht erlaubnisfähigen Apotheken zu schließen beziehungsweise das eigene Apothekenrecht auszuführen.

Die Apotheker fordern daher das BMG auf, in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Übersicht über diejenigen Mitgliedstaaten zu veröffentlichen, in denen mit deutschen Standards vergleichbare Anforderungen bestehen. Dazu sei das BMG gemäß Arzneimittelgesetz verpflichtet. Um zu überprüfen, ob die Standards in den Mitgliedsländern auch den deutschen Anforderungen genügen, sei unter Umständen die Amtshilfe lokaler Behörden erforderlich, heißt es in dem Antrag. Versendern, die den deutschen Standards nicht genügen, müsste die Einfuhr von Medikamenten untersagt werden.

Darüber hinaus fordern die Apotheker, dass Krankenkassen mit Versendern keine Verträge abschließen dürfen, die die geltenden Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen.

Foto: PZ/Alois Müller

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