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Psychiatrie
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Vorsicht ist besser als Nachsicht

Eine Vorlage soll helfen, Therapiewünsche für den Fall fehlender Einwilligungsfähigkeit rechtssicher festzuhalten. Besonders wichtig ist das für Menschen mit Vorerkrankungen.
AutorKontaktdpa
Datum 16.06.2025  11:30 Uhr

Wer in einer psychischen Krise nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen, kann nun mit einer speziellen Patientenverfügung vorsorgen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat dafür ein neues Formular entwickelt, das sich gezielt auf Situationen im Bereich der psychischen Gesundheit bezieht.

Damit können Betroffene festlegen, welche Behandlungen sie im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit erhalten oder nicht erhalten will. Das sei besonders für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen wichtig, aber auch grundsätzlich; schließlich könne jeder Mensch durch Krankheit oder Krise in einen Zustand geraten, in dem eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr möglich ist, so die DGPPN.

Warum sich Vorsorge trotzdem für alle lohnt

»Manche Erkrankungen können dazu führen, dass man nicht mehr versteht, welchen Nutzen oder welche Risiken eine Behandlung hat«, so Prof. Thomas Pollmächer, Vorsitzender der DGPPN-Kommission Ethik und Recht. In solchen Fällen gelten Betroffene als nicht einwilligungsfähig – selbst wenn sie im gesunden Zustand eine bestimmte Therapie gewollt hätten.

»In akuten Psychosen kommt es häufig vor, dass Behandlungen abgelehnt werden, obwohl sie dringend nötig wären«, so Pollmächer. Eine zuvor verfasste Verfügung kann dann sicherstellen, dass die gewünschte Behandlung trotzdem erfolgt. Unabdingbar sei, dass das ausgefüllte Formular handschriftlich unterzeichnet werde; eine elektronische Unterschrift ist rechtlich nicht bindend. Zusätzlich wurden Praxisempfehlungen für das behandelnde Personal erarbeitet und ein allgemeinverständlicher Überblick zu den wichtigsten Fragen verfasst.

Das Formular selbst sowie Informationen dazu findet man auf der Webseite der Gesellschaft. Um auf die Patientenverfügung im Bereich psychische Gesundheit aufmerksam zu machen, wurde laut DGPPN ein Aushang für Kliniken und Praxen zur Verfügung gestellt.

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