Vorläufiges Aus für genderkonformen Warnhinweis |
Jennifer Evans |
02.05.2023 12:30 Uhr |
Die Warnhinweise bei Arzneimittelwerbung neu zu fassen, war ein Anliegen von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Doch das wird nun wohl erst einmal nicht passieren. / Foto: AKWL
Für den ursprünglichen Warnhinweis in Zusammenhang mit Arzneimittelwerbung »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« hatte das BMG in seinem Entwurf für ein Lieferengpass-Gesetz eine Alternative geschrieben. Nach viel Kritik im Vorfeld hatte das Ministerium die Initiative ergriffen, eine genderkonforme Formulierung für den Pflichttext zu finden, den das Heilmittelwerbegesetz vorschreibt.
Doch die Neufassung: »…und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke« überzeugt den Gesundheitsausschuss des Bundesrats nicht und er rät dazu, wieder zum alten Satz zurückzukehren. Der Grund: Mit der neuen Formulierung »bleibt beispielsweise vollkommen unklar, wer genau in der Apotheke gefragt werden soll«, heißt es. Und noch ein Problem sieht der Ausschuss. Die Neufassung verfehlt demnach das Ziel einer gendergerechten Sprache, weil sie nicht alle Personen – über Frauen und Männern hinaus – gleichstellt. Einen Gegenvorschlag gab es allerdings nicht. »In Ermangelung eines besser geeigneten eigenen Vorschlags sollte an der bisherigen – über viele Jahre bewährten – Formulierung festgehalten werden«, heißt es konkret in der Beschlussempfehlung.
Auch der ABDA hatte die zuletzt angestrebte Lösung im Gesetzentwurf nicht zugesagt. Nicht einleuchten wollte der Standesvertretung, warum zwar von Ärztinnen und Ärzten die Rede ist, nicht aber von Apothekerinnen und Apothekern. Damit werde den in den Apotheken arbeitenden Frauen vor den Kopf gestoßen, sagte die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland«. Schließlich seien fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten Frauen. Es handle sich um einen Affront gegen den gesamten Berufsstand: »Warum sollten Ärztinnen und Ärzte persönlich und genderkonform genannt werden, die Apotheke aber nur als Ort?«, zitiert das Redaktionsnetzwerk Overwiening.
Um die Schieflange zu umgehen, hatte die ABDA bereits in ihrer Stellungnahme zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) einen Alternativvorschlag präsentiert, der folgendermaßen lautet: »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.« Doch offenbar hatte auch dieser beim Gesundheitsausschuss des Bundesrats keinen Anklang gefunden, zumindest hat er ihn nicht erneut ins Spiel gebracht.