Vorerst keine Legalisierung von Abtreibung |
In der Ausschusssitzung wurde deutlich, wie weit die Positionen teils auch unter Experten der gleichen Disziplin auseinanderliegen. Insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit einer Legalisierung und zur Frage, ob es ungewollt Schwangere in Deutschland tatsächlich mit größeren Engpässen bei der medizinischen Versorgung zu tun haben, gab es Uneinigkeit.
Während etwa die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte, dass die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts keiner Legalisierung im Wege stünden, sprach die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalkski von einem »verfassungswidrigen« Vorgehen der Antragsinitiatoren. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch warnte vor einem »Anzünden der Gesellschaft«, sollte es zu einer Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kommen.
Andere wie etwa die Wissenschaftlerin Rona Torenz argumentierten, dass die aktuelle gesetzliche Regelung die Stigmatisierung von Betroffenen und Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen, zementiere. Sie wies auch auf die teils dreistelligen Summen hin, die Frauen für den Eingriff zahlen müssten. Die Initiative der 328 Abgeordneten hatte auch zum Ziel, Schwangerschaftsabbrüche künftig zur Standardleistung von Krankenkassen zu machen – und Betroffene zumindest finanziell zu entlasten.