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Initiative gescheitert 

Vorerst keine Legalisierung von Abtreibung 

Das Vorhaben, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen zu legalisieren, ist vorerst gescheitert. Der Bundestag wird über einen entsprechenden Antrag vor der Wahl nicht mehr abstimmen.
dpa
11.02.2025  10:44 Uhr
Vorerst keine Legalisierung von Abtreibung 

Ein Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist vorerst gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung des Ausschusses nötig gewesen – für die es, unter anderem durch den Widerstand von Union und FDP, keine Mehrheit gab. Bis zum Abend hatte der Ausschuss über die umstrittene Materie debattiert.

Grüne und SPD wollten keine »Zufallsmehrheit« mit AfD riskieren

Der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen sei »unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat«, erklärte am Abend der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings.

Enttäuschung dagegen bei SPD und Grünen, die den Gesetzentwurf maßgeblich vorangetrieben hatten. »Dass Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie«, erklärten die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge am Abend in einem gemeinsamen Statement.

Ohne die Unterstützung von Union und FDP im Rechtsausschuss hätte es möglicherweise eine »Zufallsmehrheit mit der AfD« gegeben, um den Entwurf doch noch zur Abstimmung zu bringen. »Diese rote Linie überschreiten wir nicht«, machten beide deutlich.

328 Bundestagsabgeordnete hatten Entwurf unterzeichnet

Zuvor hatten mehrere Verfassungsrechtler, Ärzte und Wissenschaftlerinnen in einer dreistündigen Anhörung zu dem umstrittenen Gesetzentwurf Stellung bezogen. Der Entwurf, den 328 Bundestagsabgeordnete im Herbst 2024 als sogenannten Gruppenantrag eingereicht hatten, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

Eine Expertenkommission hatte im April eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Geregelt ist dies durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch - den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung abschaffen wollten. Daraus wird nun vor der Bundestagswahl und sehr wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags nichts mehr.

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