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Mengenrabatte

»Vor-Ort-Apotheke ist gelebter Verbraucherschutz«

Zwar sind Rx-Boni bei Versandapotheken laut eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) München verboten, doch auch Rabatte nicht verschreibungspflichtiger Medikamente sieht der Berliner Apotheker Konstantin Lamboy im Sinne eines nicht vorhandenen Verbraucherschutzes kritisch.
Melanie Höhn
08.08.2024  09:00 Uhr

Erst kürzlich hatte Konstantin Lamboy, Inhaber der Kaiser-Wilhelm-Apotheke in Berlin-Schöneberg, seine Versandhandelserlaubnis beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragt. Bei seinen Recherchen stieß er auch auf die Angebote großer Versender. Dabei fiel ihm auf, wie extrem dort die Mengenrabatte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausfallen. Aus Testgründen bestellte er bei Shop Apotheke drei Packungen Aspirin complex und stellte fest, dass im Verlauf des gesamten Bestellungsprozesses nicht vor einer regelmäßigen Einnahme gewarnt wurde.

Im Gespräch mit der PZ führte Lamboy auch das Beispiel des Abführmittels Dulcolax an: »Durch einen Dauergebrauch dieses Medikaments provoziert man eine medikamenteninduzierte Darmträgheit, die dazu führt, dass der Körper entsalzt und die Darmmuskulatur nicht mehr gut funktioniert. Für uns Apothekerinnen und Apotheker ist das logisch, aber das weiß unsere Kundschaft normalerweise nicht«, erklärte er. »Getriggert durch Rabatte und Großpackungen wird man dazu angeleitet und verlockt, von dem Medikament mehr zu nehmen, als man eigentlich sollte«, kritisierte er. Dies sei nicht im Sinne eins vernünftigen Verbraucherschutzes, ein Kümmern um den Patienten finde gar nicht statt. Die fehlende Beratung komme noch hinzu. »Wir Apothekerinnen und Apotheker vor Ort schützen unsere Kundschaft vor Fehlgebrauch und Übergebrauch durch persönliche Beratung«, sagte er. »Vor-Ort-Apotheke ist gelebter Verbraucherschutz.«

Verbraucherzentrale hat Thema noch nicht untersucht

Die Apotheke vor Ort sei vielleicht bei manchen Medikamenten die teuerste Lösung, aber langfristig gesehen würden Kundinnen und Kunden sparen, weil sie eben keine Großpackungen kaufen, die eventuell dauerhaft eingenommen werden und der Gesundheit schaden. Das Wichtigste ist deshalb für Konstantin Lamboy, dass seine Kundschaft durch eine persönliche Beratung in die Gesundheit investiert.

Shop Apotheke äußerte sich bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes auf eine Nachfrage der PZ zu dem Sachverhalt nicht. Nach der Veröffentlichung des Textes meldete sich eine Sprecherin von Redcare Pharmacy gegenüber der PZ: »Als Apotheke halten wir uns streng an die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Abgabe von Arzneimitteln und beachten dabei auch Höchstbestellmengen von Arzneimitteln«, erklärte sie. In dem Zuge seien auch für eine Vielzahl von Produkten, die in Deutschland rezeptfrei erhältlich sind, »unter anderem spezielle Höchstmengengrenzen bei uns eingerichtet, um Verbraucher:innen wirksam vor einem missbräuchlichen Arzneimittelgebrauch zu schützen«. 

Auf PZ-Anfrage erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentrale, dass dort dieses Thema noch nicht untersucht wurde. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärte auf Nachfrage, dass dem Verein zu diesem Thema sowohl Expertise als auch belastbare Daten fehlen.

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