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Dauertherapie nicht abbrechen
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Vor dem Ramadan in der Apotheke beraten lassen

Am 1. März beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte sich vor Beginn der Fastenzeit in der Apotheke beraten lassen, etwa ob auf alternative Arzneiformen ausgewichen werden kann.
AutorKontaktABDA
AutorKontaktPZ
Datum 25.02.2025  10:24 Uhr

Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt dieses Jahr am 1. März. Fastende verzichten dann einen Monat lang freiwillig bei Tageslicht auf Speisen und Getränke. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun.

»Eine Dauertherapie bitte nicht ohne Rücksprache unterbrechen oder verändern«, betont Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK). »Wir stehen gerne bereit, um für unsere Patientinnen und Patienten individuelle Lösungen zu finden.«

Viele Gläubige verschieben die Anwendung von peroralen, nasalen oder rektalen Arzneimitteln auf die Zeit nach Sonnenuntergang oder vor dem Sonnenaufgang. Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt dagegen nicht gegen die Fastenregeln.

In einigen Fällen sei es möglich, während des Ramadans auf solche Arzneiformen auszuweichen, heißt es in einer Mitteilung der ABDA. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei dies allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache möglich.

Einige Arzneimittel sind dafür vorgesehen, vor einer Mahlzeit eingenommen zu werden. Werden sie spät abends nach einer schwer verdaulichen nächtlichen Mahlzeit eingenommen, kann ihre Wirkung unvorhersehbar verstärkt werden. Ein Beispiel dafür sind Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Lercanidipin.

»Es gibt einige Patientengruppen, die vor dem Ramadan ärztlichen Rat einholen sollten«, sagt Scharpf. »Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen, Diabetiker, die sich selbst Insulin spritzen oder Menschen, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen.«

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