Vor dem Ramadan in der Apotheke beraten lassen |
Am 1. März beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. / © Getty Images/Irina Kononova
»Eine Dauertherapie bitte nicht ohne Rücksprache unterbrechen oder verändern«, betont Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK). »Wir stehen gerne bereit, um für unsere Patientinnen und Patienten individuelle Lösungen zu finden.«
Viele Gläubige verschieben die Anwendung von peroralen, nasalen oder rektalen Arzneimitteln auf die Zeit nach Sonnenuntergang oder vor dem Sonnenaufgang. Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt dagegen nicht gegen die Fastenregeln.
In einigen Fällen sei es möglich, während des Ramadans auf solche Arzneiformen auszuweichen, heißt es in einer Mitteilung der ABDA. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei dies allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache möglich.
Einige Arzneimittel sind dafür vorgesehen, vor einer Mahlzeit eingenommen zu werden. Werden sie spät abends nach einer schwer verdaulichen nächtlichen Mahlzeit eingenommen, kann ihre Wirkung unvorhersehbar verstärkt werden. Ein Beispiel dafür sind Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Lercanidipin.
»Es gibt einige Patientengruppen, die vor dem Ramadan ärztlichen Rat einholen sollten«, sagt Scharpf. »Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen, Diabetiker, die sich selbst Insulin spritzen oder Menschen, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen.«