Von diesen zwei Wirkstoffen profitieren starke Raucher |
Theo Dingermann |
13.09.2023 18:00 Uhr |
Viele Raucher haben den Wunsch, mit dem Rauchen aufzuhören. Nicht alle medikamentösen Optionen zur Tabakentwöhnung scheinen dabei gleich wirksam zu sein. / Foto: Adobe Stock/Aleksej
Gegenstand der Nutzenbewertung, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchführt, sind Bupropion, Cytisin, Nikotin und Vareniclin sowie Kombinationen dieser Wirkstoffe. Hintergrund des Auftrags ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Dort wurde eine Ausnahmeregelung aufgenommen, wonach Versicherten mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.
Bupropion gehört zur Gruppe der Antidepressiva und hemmt selektiv die Wiederaufnahme insbesondere von Noradrenalin und Dopamin. Der genaue Mechanismus, wie Bupropion zur Entwöhnung beiträgt, ist unbekannt. Vermutet wird, dass durch die Hemmung der Wiederaufnahme von Noradrenalin und Dopamin auch dem Auftreten von Entzugssymptomen und dem Drang zum Rauchen entgegengewirkt wird.
Cytisin und Vareniclin sind partielle Agonisten am nikotinischen α4β2-Acetylcholinrezeptor (nAChR), an den auch Nikotin aus dem Tabakrauch bindet. Sie konkurrieren mit Nikotin um die gleiche Bindungsstelle am nAChR und vermindern so Entzugssymptome und den Drang zum Rauchen, während durch die geringere Bindung von Nikotin gleichzeitig der Belohnungseffekt der gerauchten Zigarette reduziert wird.
Die vorübergehende Gabe von Nikotin mildert Entzugssymptome. Zur Verfügung stehen Nikotin-Pflaster, -Kaugummis, -Lutschtabletten, -Spray, -Inhaler und -Nasenspray. Mit Ausnahme des Nikotin-Nasensprays sind alle Produkte rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.
Die Auswertung der Studiendaten zu patientenrelevanten Endpunkten habe bislang einen Beleg für einen höheren Nutzen von Vareniclin beziehungsweise Nikotin gegenüber der Vergleichsintervention ergeben, teilt das IQWiG mit. Die Vergleichsintervention bestand in keiner medikamentösen Therapie zur Tabakentwöhnung.
Zwar stünden für beide Wirkstoffe einem Vorteil im maßgeblichen Endpunkt »dauerhafte Rauchfreiheit« Nachteile bei unerwünschten Ereignissen gegenüber. Diese stellten jedoch die deutlichen Vorteile in der Gesamtabwägung nicht infrage, so das IQWiG. Subgruppenanalysen belegten, dass der Effekt für die dauerhafte Rauchfreiheit nicht von der Schwere der Tabakabhängigkeit abhängig sei.
Für Bupropion, Cytisin und für Wirkstoffkombinationen fehlten dem IQWiG zufolge entsprechende Daten.
Bei der jetzt veröffentlichten Einschätzung des IQWiG handelt es sich um einen Vorbericht. Interessierte können bis zum 11. Oktober 2023 Stellung nehmen. Es ist also möglich, dass der Abschlussbericht, anhand dessen der G-BA schließlich über die Erstattungsfähigkeit einzelner Wirkstoffe entscheiden wird, noch anders ausfällt als der Vorbericht.