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Hämophilie

Vom Todesurteil zur chronischen Erkrankung

Bei der Erbkrankheit Hämophilie ist die Blutgerinnung gestört. Die Folgen sind innere Blutungen, zerstörte Gelenke und Lebensgefahr selbst bei kleinen Verletzungen. Dank moderner Therapien ist die Erkrankung heutzutage gut beherrschbar und die Patienten haben eine normale Lebenserwartung.
Robert Fürst
Ilse Zündorf
30.07.2020  10:00 Uhr

Was tun bei Hämophilie?

Lange Zeit wurde alles Mögliche ausprobiert, um Blutern das Leben zu erleichtern: Hypnose zur Ruhigstellung, Eis zur Kühlung, Sauerstoffinhalation, Schilddrüsen- und Knochenmarkpräparationen, Wasserstoffperoxid, Injektionen von Natriumcitrat, Calciumlactat oder Oxalsäure oder auch eine Therapie mit weiblichen Hormonen – schließlich waren ja Frauen praktisch nicht von der Erkrankung betroffen. Auch Bluttransfusionen wurden mit mehr oder weniger Erfolg vorgenommen, allerdings dauerte es bis 1964, bis durch die Kryopräzipitation von frisch eingefrorenem Blutplasma Faktor VIII und auch VWF und Fibrinogen aufkonzentriert werden konnten, was eine Verbesserung der Therapie brachte.

In den 1970er-Jahren standen dann tatsächlich gefriergetrocknete Konzentrate einerseits von Faktor VIII für die Therapie der Hämophilie A und andererseits der Gerinnungsfaktoren II, VII, IX und X des Prothrombin-Komplexes für die Behandlung der Hämophilie B zur Verfügung und brachten den betroffenen Patienten Erleichterung. Ein herber Rückschlag war in den 1980er-Jahren zu verzeichnen, als sich viele Hämophilie-Patienten über diese Plasmapräparate mit HIV infizierten und an Aids erkrankten. Als in den 1990er-Jahren gentechnisch hergestellte Gerinnungsfaktoren zur Verfügung standen, gab es eine neue, sichere und effiziente Therapie der Hämophilie. Ungefähr zur gleichen Zeit war ebenfalls auch die Gewinnung aus Plasma durch geeignete Virus-Abreicherungsschritte wieder sicherer geworden.

Inzwischen stehen viele verschiedene Präparate zur Verfügung, die den Patienten eine gute Lebensqualität bei normaler Lebenserwartung ermöglichen. Bei der bedarfsgerechten Verabreichung werden die Gerinnungsfaktoren je nach Schweregrad der Hämophilie und aufgetretener Blutung dosiert. Die Aktivität der Gerinnungsfaktoren wird in Internationalen Einheiten (I.E.) angegeben, die dem jeweiligen Gehalt des Proteins in einem Milliliter normalen Humanplasmas entspricht. Für die Berechnung der jeweils nötigen therapeutischen Menge an Faktorpräparat dienen die empirischen Befunde, dass 1 I.E. Faktor VIII pro kg Körpergewicht die Aktivität im Plasma um 2 I.E./dl erhöht, während 1 I.E. Faktor IX pro kg Körpergewicht die Aktivität im Plasma durchschnittlich um 0,8 I.E./dl erhöht. Zur Kontrolle der Gerinnungsaktivität im Blut wird üblicherweise die aktivierte partielle Thromboplastinzeit (aPTT) bestimmt. Allerdings zeigte sich, dass bei dieser Therapie wegen unbemerkter innerer Blutungen nach wie vor Gelenkschädigungen auftraten.

Das verbesserte sich, als die Gerinnungsfaktoren – vor allem bei den Patienten mit einer schweren, aber zuweilen auch bei solchen mit mittelschwerer Hämophilie – nicht mehr nur bei Bedarf, sondern vielmehr prophylaktisch eingesetzt wurden. Therapieziel ist dabei, die Plasmakonzentration der entsprechenden Faktoren über 1 Prozent zu halten. Dadurch wird eine gute Blutgerinnung erreicht und die Patienten leiden seltener unter Gelenkschäden. Bei Patienten mit schwerer Hämophilie A werden zur Langzeitprophylaxe zwischen 20 und 40 I.E. Faktor VIII pro kg Körpergewicht im Abstand von zwei bis drei Tagen gegeben. In manchen Fällen – besonders bei jüngeren Patienten – können eventuell höhere Dosen oder kürzere Dosierungsabstände nötig sein. Zur Langzeitprophylaxe einer schweren Hämophilie B ist die übliche Dosis einmal wöchentlich 35 bis 50 I.E. Faktor IX pro kg Körpergewicht. Gut eingestellte Patienten können mit bis zu 75 I.E. Faktor IX pro kg Körpergewicht in einem Intervall von 10 oder 14 Tagen behandelt werden.

Durch Faktorpräparate mit verlängerter Halbwertszeit (Extended Half-Life, EHL) lassen sich die Intervalle zwischen den Applikationen weiter verlängern. Zu beachten ist allerdings, dass pegylierte Gerinnungsfaktoren von der Europäischen Zulassungsbehörde EMA erst für Patienten ab zwölf Jahren zugelassen sind.

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