| Cornelia Dölger |
| 29.12.2025 10:30 Uhr |
Mindestens eine digitale Zahlungsoption soll der Handel künftig verpflichtend anbieten, das plant die Bundesregierung. Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel soll erhalten bleiben. / © imago images/photothek
Im Einzelhandel sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Wahlfreiheit bekommen, das haben sich Union und SPD auf ihre To-do-Liste gesetzt. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: »Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.« Die Koalition will mit der Vorgabe die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs vorantreiben und Steuerbetrug bekämpfen.
Digitale Möglichkeiten wie Kartenzahlung oder Smartphone-Payment sind in Apotheken längst Standard. Wie überall im Einzelhandel nimmt die bargeldlose Zahlung auch hier zu. Über einige apothekenspezifische Alltagsprobleme hat Apotheker Christian Fehske, Inhaber der Internationalen Rathaus-Apotheke im westfälischen Hagen, mit der PZ gesprochen.
Eine »Herausforderung« für die Teams könnten demnach Bezahlende mit Smartwatches und Smartphones sein, wenn etwa nicht erkennbar sei, mit welcher Art Karte sie bezahlen. Zudem könnten sich die Gebühren je nach Anbieter zwischen Girokartenzahlung, V Pay, VISA und Firmenkreditkarten unterscheiden. Die höchsten würden in der Regel für American-Express-Zahlungen fällig.
Wichtige Geschwindigkeitsvorteile böten NFC-Zahlungen, berichtet Fehske. Die meist bei höheren Beträgen nötige PIN-Eingabe stelle insbesondere für Ältere aber regelmäßig eine Hürde dar. Es komme vor, dass Sehbehinderte den Apothekenmitarbeitenden, den sie vertrauen, die PIN ins Ohr flüsterten und diese die Nummer dann eintippten.
Bei Kartenzahlungsgeräten sei von Vorteil, diese an die Warenwirtschaft anzuschließen. Andernfalls müssten die Beträge von Hand eingegeben werden, was mehr Zeit in Anspruch nehme und eine Fehlerquelle sei, etwa für »Kommasetzungsfehler«. Es komme also vor, dass man »schon mal versehentlich 1,00 Euro oder 100,00 Euro statt der eigentlich gewollten 10,00 Euro« kassiere, was unangenehm sei. Besser wäre also eine Schnittstelle zur Warenwirtschaft – aber diese gäben nicht alle Hersteller frei, so Fehske. Apotheken könnten demnach nicht unbedingt den preiswertesten EC-Kartenanbieter aussuchen, sondern unter Umständen nur einen »Wawi-kompatiblen«.
Die Software-Anbieter ihrerseits geben an, dass Schnittstellen Standard seien. Von Noventi heißt es, dass die Warenwirtschaftssysteme Prokas und Awinta One über die so genannte ZVT over IP-Schnittstelle mit allen gängigen Kartenlesegeräten kompatibel seien. Händische Eingaben seien nicht notwendig.
Auch bei der ADG setzt man »schon lange auf die nahtlose Integration von digitalen Zahlverfahren«. Die Systeme besäßen eine Schnittstelle zu den gängigen Bezahlterminals, so eine Sprecherin. Die CompuGroup Medical (CGM) gibt an, dass ihre Systeme das digitale Bezahlen schon lange unterstützten. Neben der direkten Zahlung könne auf Rechnungen ein QR-Code zur Übergabe der Zahlungsdaten in Online-Banking-Apps oder auch zur Zahlung mittels Paypal aufgedruckt werden.
Verschiedene digitale Zahlverfahren wie Kredit- und Debitkarten, Mobile Payment über Apple Pay und Google Pay stehen Apothekenkunden zur Verfügung. Marktentwicklungen nehme man in den Blick, heißt es von CGM. Wie auch bei Noventi beschäftige man sich mit Zahlungsmöglichkeiten der European Payment Initiative (EPI), die den europäischen, mobil verwendbaren Zahlungsdienst Wero integrieren soll.
Immer öfter wollten Apothekenkunden auch an der Haustür bargeldlos bezahle, berichtet Fehske weiter. Er habe seine Botdienstmitarbeitenden daher mit tragbaren EC-Cash-Geräten ausgestattet. Ladekabel in den Botendienstfahrzeugen seien hilfreich, weil die Akku-Laufzeit der typischen Geräte begrenzt sei.
Dass Kartenzahlung sich mit politischen Plänen beißen kann, führt Fehske anhand der vergangenen Reformansätze der Ampel aus. Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte unter anderem geplant, den variablen Anteil am Honorar, die Drei-Prozent-Marge, schrittweise auf zwei Prozent zu senken. Bestimmte Kartenzahlungen, die höhere Gebühren verlangen, hätten diese umsatzabhängige Spanne »nahezu vollständig verbrauchen« können, warnt Fehske. Im Rahmen der aktuellen Reformpläne sollen Apotheken und Kassen übrigens auch über Fixum sowie prozentualen Anteil streiten.
Fehske sieht ein weiteres Problem: die Hochpreiserversorgung, die für Apotheken durch weitere umsatzabhängige Kosten wie Versicherungs- und Kammerbeiträge zum Verlustgeschäft werden könnte. Doch gerade Hochpreiser zahlten die wenigsten in bar.
Und Bargeld? Soll weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel bleiben – und ist beim Bezahlen in der Apotheken freilich gang und gäbe. Der Nachteil sei, dass sich dabei »Kassendifferenzen« nie vermeiden ließen, so Fehske. Außerdem verursachten sowohl Rollengeld-Beschaffung als auch Bargeld-Einzahlung zum Teil Kosten. Um das Problem »Kassendifferenzen« zu lösen, gebe es »Wechselgeld-Maschinen«. Diese seien aber in der Anschaffung teuer, brauchten viel Platz brauchen und seien nicht mit jeder Warenwirtschaft kombinierbar.